Neuerungen für Berufskraftfahrer im Umgang mit dem "Digitalen Kontrollgerät"
30.06.2015 / ID: 199161
Logistik & Transport
Die neue EU-Verordnung 165/2014 ist seit 02.03.2015 teilweise in Kraft und bringt im Umgang mit dem "Digitalen Kontrollgerät" eine Vielzahl an Änderungen mit sich, u. a. wird der manuelle Nachtrag vor der Weiterfahrt zur Pflicht, wenn Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeugs erledigt wurden.
Das heißt: Der Arbeitgeber muss jetzt sein Personal darüber informieren und komplett neu unterweisen!
Die Forum Verlag Herkert GmbH hat dazu mit erfahrenen Experten das Set "Sofort einsetzbare Fahreranweisungen für Berufskraftfahrer" zu den Themen Lenk- und Ruhezeiten, digitales Kontrollgerät und Ladungssicherung entwickelt.
Alle aktuellen Vorgaben, die die Fahrer einhalten müssen, sind kompakt auf je einem Merkblatt inkl. Fahreranweisung zusammengefasst. So brauchen nicht alle Inhalte mühsam zusammengesucht werden. Praktisch auch für Arbeitgeber, denn sie lassen sich die Unterweisung auf der Fahrerbestätigung unterschreiben und legen sie in der Personalakte als Nachweis ab.
Das Set kann direkt beim Verlag vorbestellt werden.
Detaillierte Informationen zu den Formularen unter: <a href="http://www.forum-verlag.com/aussenwirtschaft-und-logistik/set-sofort-einsetzbare-fahreranweisungen-fuer-berufskraftfahrer.html" rel="nofollow">www.forum-verlag.com</a>
Berufskraftfahrer Lenkzeiten Ruhezeiten Digitales Kontrollgerät Fahreranweisungen Forum Verlag Herkert EU-Verordnung 165/2014
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