Pressemitteilung von Michaela Schöber

Vogelsang & Benning ist bereits jetzt gerüstet


Maschinenbau

Am 1. Januar 2015 tritt die nächste Stufe der Richtlinie in Kraft, wonach eine Vielzahl von Elektromotoren nur noch verkauft werden dürfen, wenn sie die Energieeffizienzklasse IE3 nach der DIN 60034-30 einhalten. Vogelsang & Benning bietet Herstellern und Importeuren von Elektromotoren mit ausgefeilten Prüfstandkonzepten die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.

Im Rahmen der EU-MEPS Richtlinie dürfen ab dem 1.1.2015 die Elektromotoren, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, nur noch in Umlauf und Betrieb gesetzt werden, wenn sie die Effizienzklasse IE3 (Premium Efficiency) einhalten.
Motoren mit der seit 2011 verbindlichen IE2 (High Efficiency) müssen bei einer Erstinbetriebnahme nach 2015 zusätzlich mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein. So sollen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß noch weiter reduziert werden.
Vogelsang & Benning entwickelt und liefert Prüfanlagen, mit denen die Hersteller eine qualifizierte Produktprüfung mit einer deutlich erhöhten Genauigkeit zum Nachweis der Einhaltung der Richtlinie durchführen kann. Der Prüfablauf für die Wirkungsgradermittlung orientiert sich dabei an der nach der EN 60034-2-1 bevorzugten Methode.

Der Prüfablauf umfasst im Einzelnen die Messung des Wicklungswiderstands bei kaltem Motor. Im Anschluss daran erfolgt der Erwärmungslauf mit anschließender Messung des Wicklungswiderstandes der betriebswarmen Maschine. Danach werden die Wirkungsgradkennlinie des betriebswarmen Motors und die Leerlaufkennlinie gemessen. Mit der speziell für die anschließenden Berechnungen entwickelten Software werden für Motoren zuverlässige, exakte und reproduzierbare Messergebnisse erzielt. Die Klassifizierung der Ergebnisse nach EN 60034-30 wird abschließend automatisch durchgeführt.

"Viele unserer Kunden setzen sich schon lange mit diesem Thema auseinander. Die erforderlichen Umstellungen auf IE3 müssen zum Januar 2015 abgeschlossen sein. Aufgrund der frühzeitigen Anpassung unserer Anlagen an die neuen Vorgaben sind unsere Kunden in der Lage, die gesetzlichen Vorschriften von morgen bereits weit vorher zu erfüllen", sagt Dipl. Ing. Wilfried Benning, Geschäftsführer Vogelsang & Benning. Gleichzeitig hebt er die aus der Effizienzsteigerung der Motoren resultierende Energie- und Kostenersparnis für den Endverbraucher hervor.

Für Hersteller ergeben sich aus der Richtlinienverschärfung detaillierte Pflichten. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung umfangreicher Produktinformationen zu den betreffenden Motoren in allen technischen Unterlagen. Ebenso Pflicht ist die dauerhafte Kenntlichmachung der Nenneffizienz bei 100%, 75% und 50% der Nennlast und -Spannung, des Effizienzniveaus IE2 oder IE3 sowie des Herstellungsjahrs auf dem Leistungsschild des Motors. Wilfried Benning: "Auf Wunsch beraten wir Hersteller detailliert über Änderungen und Pflichten, die auf sie zukommen."

Im Januar 2017 tritt die nächste Stufe der EU-MEPS in Kraft ein, dann müssen bereits Motoren ab 0,75 kW die IE3-Wirkungsgrade nach DIN 60034 einhalten. Auch für diesen Zeitpunkt sieht sich der Bochumer Spezialist für Mess- und Prüftechnik rechtzeitig gerüstet - darauf verlassen sich bereits viele namhafte Hersteller von Elektromotoren.

Bildrechte: ©Vogelsang & Benning GmbH
Energieeffizienzklasse IE3 Vogelsang & Benning Prüftstandkonzept Wirkungsgradermittlung EU-MEPS EN 60034-30 Elektromotoren

http://www.vogelsangbenning.de
Vogelsang & Benning Prozeßdatentechnik GmbH
Hansastraße 92 44866 Bochum

Pressekontakt
http://icd-marketing.de
ICD Hamburg GmbH
Haynstraße 25a 20249 Hamburg


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