Vorauszahlung von Kunden - branchen-local-com
19.11.2013 / ID: 146097
Medien & Kommunikation
Die meisten Unternehmen treten für den Auftrag eines Kunden bei den Lieferanten in Vorleistung. Hierfür dürfen die Unternehmen in angemessener Höhe eine Vorauszahlung verlangen.
Bei einem Werkvertrag kann das Unternehmen keine 100% Vorauskasse vom Kunden verlangen. Insbesondere dann nicht, wenn Mängel am Werk vorhanden sind. Der Kunde kann so 20% als angemessenen Teil zurückbehalten. Damit beiden Seiten keine Überraschung erleben, lohnt es sich für jeden Auftrag einen Werkvertrag abzuschließen, in welchem alle wesentlichen Vereinbarungen schriftlich festgehalten sind.
Branchen-Local.com (http://branchen-local24.com/wie-hoch-darf-ich-die-vorauszahlung-ansetzen/) rät dazu Punkte, wie inhaltliche Beschreibung des Auftrages, Zeitpunkt der Beendigung der Arbeit, Preis sowie Abnahmemodalität schriftlich festzuhalten. So kann es zwischen dem Kunden und Unternehmen später keine Differenzen geben. Denn mit einem Werkvertrag werden alle Details genau festgehalten. Daher ist dies eine Absicherung für beide Seiten.
Bei einem Werkvertrag muss das Werk vom Kunden abgenommen werden. Dass hierfür vereinbarte Honorar wird 30 Tage nach Abnahme fällig. Sollte das Werk erhebliche Mängel aufweisen, darf die Abnahme verweigert werden. Dem Unternehmen muss allerdings die Möglichkeit eingeräumt werden, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Ihr branchen-local.com (http://branchen-local24.com) Team
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