Altersvorsorge bei Selbstständigen - Lexfati SRL
05.12.2013 / ID: 148768
Medien & Kommunikation
Die Altersvorsorge ist für viele Selbstständige ein kompliziertes Thema. Denn die Vorsorgeaufwendungen können so wie gar nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Die Firma Lexfati (http://lexfati-srl24.com/altersvorsorge/) SRL hat hier einen Tipp für die Selbstständigen. Diese sollten den Ehepartner im Unternehmen einstellen. Denn von dieser Maßnahme profitieren die Selbstständigen als auch die Ehepartner. Denn bei der Betriebsrente wird ein Teile des Jahresgehaltes des angestellten Ehepartner, also 4 % der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800,00 EUR einbehalten. Dies wird dann in eine Ehegatten-Direktversicherung umgewandelt. Dies hat den Vorteil, dass die Beiträge zur Direktversicherung steuerlich geltend gemacht werden können. Für diese Beiträge wird auch keine Lohnsteuer fällig. Diese Gestaltung der Rentenversicherung muss das Finanzamt anerkennen.
Die Firma Lexfati (http://lexfati-srl24.com) SRL rät den Unternehmen, daran zu denken, dass die Einstellung des Ehepartners nicht den Anschein einer Scheinanstellung erwecken darf, um die steuerlichen Vorteile zu erlangen. Die Selbstständigen sollten daher darauf achten, dass der Arbeitsvertrag des Ehepartners den Arbeitsverträgen, welche mit den anderen Angestellten geschlossen worden ist, Stand hält. Auch sollte der Lohn des Ehepartners auf dessen eigenes Konto ausgezahlt werden.
Weiterhin rät die Firma Lexfati SRL darauf zu achten, dass der Ehepartner einen eigenen Arbeitsplatz hat und dass die Einstellung wirklich von Nöten war. Dies bedeutet, dass wenn der Ehepartner nicht eingestellt worden wäre, ein anderer Mitarbeiter hätte eingestellt werden müssen. Es muss sich also um eine sinnvolle Tätigkeit handeln, welche der Ehepartner ausführen soll.
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