Billigere Investition als angenommen - Lexfati SRL
06.12.2013 / ID: 148956
Medien & Kommunikation
Die Firma Lexfati SRL (http://lexfati-service.com/wenn-die-investition-billiger-wird-als-veranlagt/) berichtet was mit dem Investitionsabzugsbetrages passiert, wenn die Investition billiger wird als ursprünglich bedacht. Sie erklärt dies an folgendem Beispiel. Ein Selbstständiger hat sich für ein neues Fahrzeug entschiedet. Dieses soll 20.000 EUR kosten. Der Investitionsabzugsbetrag betrug 40 % von 20.000 EUR also 8.000 EUR. Nun wollte sich der Selbstständige das Fahrzeug kaufen und stellte fest, dass ein billigeres Fahrzeug auf dem Markt gekommen. Dieses kostete nur noch 15.000 EUR. Er entschied sich nun für das billigere Fahrzeug. Viele Unternehmen fragen sich jetzt, was mit dem Investitionsabzugsbetrag passiert ist.
Die Firma Lexfati (http://lexfati-service.com) SRL klärt auf, dass der Investitionsabzugsbetrag von 8.000 EUR nun in zwei Teile geteilt werden muss. Im ersten Teil werden die 40 % der tatsächlichen Anschaffungskosten somit 6.000 EUR dem Gewinn im laufenden Jahr zugerechnet. Im zweiten Teil wird der nicht begünstigte Teil somit die Differenz, also 2.000 EUR dem Gewinn des Jahres des Investitionsabzugsbetragsbildung zugeordnet. Der Gewinn von 2.000 EUR wird also nachträglich dem Jahr zugeordnet, in welchem der Investitionsabzugsbetrag zugeordnet worden ist. Somit wird der Steuerbescheid des Selbstständigen für das Jahr geändert und eine Nachzahlung wird fällig. Hierauf entfallen dann noch Zinsen, ab dem 15. Monat nach Ablauf des Jahres der Bildung.
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