Ordentlich geführtes Fahrtenbuch - online-auskunft24-com
17.12.2013 / ID: 150386
Medien & Kommunikation
Viele Selbstständige nutzen das Firmenfahrzeug auch für private Fahrten. Hierfür will das Finanzamt direkt auch Geld sehen. Denn es stellt einen geldwerten Vorteil da, wenn die Selbstständigen den Firmenwagen auch privat nutzen.
Online-Auskunft24.com (http://online-auskunft-24.com) weist die Unternehmen darauf hin, dass Kosten für den privaten Gebrauch durch ein Fahrtenbuch detailliert nachgewiesen werden können. Selbstständige haben also die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen oder pauschal die "1% Methode" anzuwenden. So wird 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges zugrunde gelegt. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Firmenfahrzeug um ein Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Auch ist es egal, ob es sich um den tatsächlichen Kaufpreis handelt.
Online-Auskunft24.com (https://www.facebook.com/pages/online-auskunft24com/1412189619014544) weist die Unternehmen darauf hin, dass die "1% Methode" dem Finanzamt mehr Geld bringt. Daher wird bei Fahrtenbüchern genau hingeschaut. Fallen dem Finanzamt hier kleine Unstimmigkeiten auf, wird mit der 1% Methode abgerechnet. Selbstständige sollten daher beim Führen eines Fahrtenbuches darauf achten, dass dieses geschlossen und gebunden ist. Weiter dürfen bei einem Fahrtenbuch keine weiteren nachträglichen Eintragungen/Änderungen möglich sein.
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Bd. Moscova 13/5 Whg. 39 2068 Chisinau
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