Die Gerichtsstandklausel - branchen-local-com
10.01.2014 / ID: 152331
Medien & Kommunikation
Allgemeine Geschäftsbedingungen spielen für die Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn durch diese werden Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen standardisiert. Allerdings macht branchen-local.com (http://branchen-local24.com/gerichtsstandklausel/) darauf aufmerksam, dass viele Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich des Gerichtsstandes gegen Treu und Glauben verstoßen. Daher sind diese meist unwirksam. Daher sollten Unternehmen bei der Klausel "Gerichtsstand und Erfüllungsort ist xx" aufpassen. Denn durch diese Klausel besteht die Gefahr, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt werden.
Branchen-Local.com (http://www.youtube.com/watch?v=nWtncrX1MFU) klärt die Unternehmen auf, dass dies daran liegt, da bei dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf rein rechtlich gesehen eine Bringschuld vorliegt. Wenn der Händler nun Ware an den Kunden liefert, ist das Geschäft erst erfüllt, wenn die Ware am Wohnort des Verkäufers angekommen ist. Erst beim Ankommen der Ware beim Kunden ist der Gefahrenübergang erfolgt. Aufgrund dessen kann der Kunde, das Unternehmen wegen Nicht-oder Schlechterfüllung anklagen. Das zuständige Gericht befindet sich nun beim Kunden, also beim Verbraucher. Wenn die Unternehmen nun die "falsche" Gerichtsklausel angeben, besteht die Gefahr, dass die Klage beim falschen Gericht eingereicht wird. Daher sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen durch diese Klausel abmahngefährdet.
Branchen-Local.com (http://branchen-local24.com) rät den Unternehmen daher zu trennen, sollten diese Geschäftskunden als auch Endkunden beliefern. Für die Endkunden sollten Sie keine Regelung bezüglich des Gerichtsstandes treffen. Bei Juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei Kaufleuten kann vereinbart werden, dass Gerichtsstand "xx" ist. Somit sind die Unternehmen auf jeden Fall bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert.
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