Pressemitteilung von Herr Ralf Wolf

DSGVO in kleinen Unternehmen. Wie gelingt die Umsetzung?


Medien & Kommunikation

Rheinstetten, 18.08.2019 - DSGVO Umsetzung in kleinen Unternehmen


Die Datenschutzgrundverordnung ist nunmehr seit geraumer Zeit in Kraft und noch immer tun sich kleine Unternehmen schwer mit deren Umsetzung. Was sind die Gründe hierfür und wie können kleine Unternehmen die durch die DSGVO an sie gestellten Anforderungen umsetzen? Zunächst ist festzuhalten, dass die Reglungen der DSGVO auch für kleine Unternehmen Gültigkeit besitzt.


Welche Bedeutung hat die DSGVO in kleinen Unternehmen?


Zunächst bedeutet die DSGVO Unsicherheit. Der Pflichtenkatalog der DSGVO ist sehr umfangreich gestaltet und kleine Organisationen oder Unternehmen verfügen in der Regel nicht über eine eigene Rechtsabteilung und auch ein Datenschutzbeauftragter ist oftmals nicht bestellt. Gerade dies wäre aber essenziell, da dies sogar vorgeschrieben ist, wenn in einem Unternehmen:


- zwanzig oder mehr Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder


- Verarbeitungen im Unternehmen durchgeführt werden, die einer Datenschutz- Folgeabschätzung unterliegen, die nach Art. 35 der Verordnung EU 2016/679 geboten ist, oder


- Datenverarbeitungen vorgenommen werden, im Zuge derer personenbezogene Daten zur Übermittlung auf geschäftsmäßiger oder auf anonymisierter Basis oder aber zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden.


Bei der Nichtbeachtung der vorgenannten Reglungen können empfindliche Strafen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden, sowie Abmahnungen durch Mitbewerber erfolgen. Bestehen hinsichtlich der richtliniengetreuen Umsetzung Zweifel, so sind gerade kleine Unternehmen angehalten, einen Experten zurate zu ziehen. Ein Datenschutzbeauftragter kann hier Hilfestellung geben und ist aus den zuvor genannten Gründen für kleine Unternehmen unverzichtbar.


Ein Datenschutzbeauftragter wie Herr Wolf bietet nicht nur Konzeptionen an, die auf die Datenstruktur des Unternehmens zugeschnitten sind, sondern leistet im Sinne der Prävention einen wichtigen Beitrag für das Unternehmen. Nicht zu unterschätzen ist im Zusammenhang mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten auch der Vorteil, dass in allen datenschutzrechtlichen Fragen ein Experte zur Verfügung steht, der wie Herr Wolf über detaillierte Kenntnisse verfügt.


Welche Fragen stellen sich nach der DSGVO in kleinen Unternehmen?


Die Regelungen der DSGVO wirft in kleinen Unternehmen zunächst die Frage auf, welche Anforderungen in datenschutzrechtlicher Hinsicht an die Internetpräsenz zu stellen sind. Daran schließt sich die Frage an, welche Daten werden verarbeitet, welche Verzeichnisse sind nach der DSGVO in kleinen Unternehmen zu führen? Gibt es Fälle oder Situationen im Unternehmen in denen eine Datenschutz-Folgeabschätzung nötig ist? Und was ist das überhaupt und wie kann diese korrekt durchgeführt werden?


Insbesondere in kleinen Unternehmen ist es häufig nicht möglich, bei all diesen Fragen die korrekten Antworten zu geben. Wie schaut es zum Beispiel mit einer Datenschutzfolgeabschätzung aus? Sind Sie dazu verpflichtet? Hier und bei vielen anderen Fragen stellt ein externer Datenschutzbeauftragter eine echte Hilfe und Entlastung dar. Herr Wolf ist insbesondere in Süddeutschland unterwegs und unterstützt als Experte für Datenschutz und Datensicherheit kleine Unternehmen professionell. Einen Überblick über sein Leistungsangebot erhält man auf seiner Webseite: https://www.rwberatung.de/

Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter DSGVO Datenschutz in kleinen Unternehmen DSGVO für kleine Unternehmen

RWBeratung GmbH
Herr Ralf Wolf
Otto-Hahn-Str. 1
76287 Rheinstetten
Deutschland

fon ..: 07242-9346567
web ..: https://www.rwberatung.de/
email : info@rwberatung.de

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