Bis zu 20 Millionen Euro Strafe drohen bei einem Verstoß gegen die DSGVO
11.05.2019
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Rheinstetten, 11.05.2019 - Externer Datenschutzbeauftragter zur Einhaltung der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt nun fast schon ein Jahr in der EU und Unternehmer müssen sie umsetzen. Die großen Unternehmen beschäftigen dafür einfach jemanden, der sich Datenschutzbeauftragter nennt und in einem festen Angestelltenverhältnis dafür sorgt, dass die DSGVO eingehalten wird. Doch was machen die kleineren Unternehmen? Wie handhaben Sie es damit?
Warum es wichtig ist, sich mit der DSGVO zu befassen
In Zeiten von Digitalisierung ist der Datenschutz immer wichtiger geworden und wird wohl noch wichtiger werden, weil die Daten in diesem Jahrhundert zu einer Art Zweitwährung aufgestiegen sind. Wenn man sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten der DSGVO nicht ausreichend beschäftigt und die Vorgaben umsetzt, dann können z.B. Wettbewerber Sie abmahnen. Viele Abmahnungen werden schon wegen vermeintlich "kleiner" Verstöße vorgenommen. Leider ist eine solche Abmahnung immer teuer, völlig unabhängig davon, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Wie ist der derzeitige Stand der Unternehmen?
Es ist klar, dass eine solche Umstellung auf einen Datenschutzbeauftragten, der alles im Auge behält, lange dauern kann. Bis zum Ende des Jahres 2019 werden es schätzungsweise 20 Prozent aller Unternehmen noch immer nicht geschafft haben, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Woran kann das liegen? Zum einen kostet es natürlich Geld und Mühe. Und kleinere Unternehmen haben vielleicht den Willen, aber keine Ressourcen, die DSGVO umzusetzen, weil kein Datenschutzbeauftragter eingestellt werden kann.
Was kann einem Unternehmen drohen, wenn die Verordnung nicht eingehalten wird?
Wenn ein Unternehmen es nicht schafft, sich den Gegebenheiten ordnungsgemäß anzupassen, können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erhoben werden. EU-Mitgliedsstaaten können außerdem eigene Sanktionen vorsehen, wenn sie diese als notwendig erachten.
Was sollten Unternehmer und kleine Unternehmen jetzt tun?
Hat ein Unternehmen nicht die Kapazitäten einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen, sollte ein externer, zertifizierter Datenschutzbeauftragter wie Herr Wolf beauftragt werden. Externe Datenschutzbeauftragte beraten vor allem dabei, welche Änderungen im Ablauf nötig sind und wie dies rechtssicher zu dokumentieren ist. Rechtssicherheit ist dabei ein wichtiges Schlagwort. Besonders die Umsetzung der Verordnung enthält viele Tücken, bei denen man nicht nur das nötige Wissen benötigt, sondern auch die Erfahrung, was dies in der Praxis eines Unternehmens bedeutet. Herr Wolf hilft Unternehmen dabei, rechtssichere Webseiten zu erstellen sowie den dazu passenden Auftritt in den sozialen Medien ebenfalls im Sinne der DSGVO rechtssicher zu gestalten.
Darüber hinaus geht es um die richtige Schulung der Mitarbeiter, sowohl was die Informationspflicht des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern angeht, als auch was die korrekte Verhaltensweise der Mitarbeiter im Umgang mit Kunden oder Patienten angeht. Ein großer Vorteil für Unternehmen, einen externen Datenschutzbeauftragten einzusetzen ist auch die Geschwindigkeit sowie die Haftung. Der Datenschutzbeauftragte ist bereits zertifiziert, muss also nicht erst ausgebildet werden und haftet selbst im Rahmen der mit ihm getroffenen Vereinbarung. Nicht zu unterschätzen ist ein weiterer Benefit, Herr Wolf bietet für seine Dienstleistung außerdem Fördermöglichkeiten durch den Bund an.
Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf, unter https://www.rwberatung.de/
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Herr Ralf Wolf
Otto-Hahn-Str. 1
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