Pressemitteilung von Dietmar Bramsel

Impressumspflicht auf Facebook


03.11.2011 / ID: 35133
Medien & Kommunikation

Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden: Alle Facebook Seiten hinter denen ein gewerblicher Charakter steckt müssen ein Impressum aufweisen. Der Inhaber einer Facebook Seite kann die Inhalte ebendieser selbständig gestalten und verwalten - Eine Fanpage ist also mit einer Website vergleichbar und unterliegt deswegen auch der Impressumspflicht.

Facebook Seiten ohne Impressum drohen Abmahnungen, initiiert von der Konkurrenz oder von zwielichtigen Anwälten. Es besteht also Handlungsbedarf.
Eine Einbindung des Impressums unter dem Tab"Info" reicht nicht aus, laut Landgericht ist dieser nicht aussagekräftig genug.

Das Social Media Team bietet ab sofort kostenlos einen "Impressum-Tab" für alle betroffenen Seiteninhaber an. Die notwendigen Angaben müssen nur in die vorgefertigten Formulare eingegeben und der "Impressum-Tab" direkt in die Seite eingebunden werden.

https://www.facebook.com/SocialMediaTeam.de?sk=app_190158981064834
Facebook Abmahnung Impressum Drei Elemente Social Media Team

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