Pressemitteilung von Sabine Gladkov

ERGO Verbrauchertipps "Hilfe, die Masern kommen!"


Medizin, Gesundheit & Wellness

Mehr als eine Kinderkrankheit

Masern gelten als Kinderkrankheit. Das liegt vor allem daran, dass sich besonders häufig Kleinkinder mit dieser Infektion der oberen Atemwege anstecken; doch auch Erwachsene kann es erwischen. Obwohl die Zahl der Ansteckungen in den letzten Jahren verhältnismäßig gering war, kommt es immer wieder zu regionalen Ausbrüchen der hochansteckenden Infektionskrankheit - so auch im Moment. Das Masernvirus wird dabei durch Tröpfcheninfektion übertragen. "Besonders tückisch ist, dass Masern in der Regel sogar schon ansteckend sind, bevor die ersten Krankheitssymptome auftreten. Kommt ein Ungeimpfter mit einem Erkrankten in Kontakt, reicht das in der Regel schon aus, und er hat sich infiziert", warnen die Gesundheitsexperten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Die Erkrankung verläuft in zwei Phasen: Acht bis zehn Tage nach der Ansteckung kommt es zu Entzündungen im Bereich von Nase, Rachen und Bindehaut sowie weißen Verfärbungen im Mundraum, den Koplik-Flecken; zudem leiden Betroffene an Fieber, Husten, Schnupfen und häufig auch an Bauchschmerzen. Nach etwa vierzehn Tagen treten die typischen roten Flecken auf der Haut auf. Sie erscheinen in der Regel zuerst hinter den Ohren und breiten sich dann über das Gesicht und den ganzen Körper aus. Da Masern das Immunsystem für mehrere Wochen stark schwächen, kann es leicht zu weiteren Infektionen kommen. "Meist handelt es sich hierbei um bakterielle Mittelohrentzündungen. Aber auch gefährliche Lungen- oder Hirnhautentzündungen durch das Masernvirus selbst können die Folge sein", wissen die Gesundheitsexperten. Wer bereits an Masern erkrankt war, kann aufatmen: Eine erneute Ansteckung ist nach einmal überstandener Infektion nicht mehr möglich.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Wichtiger Schutz: Die MMR/MMRV-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Masernschutzimpfung für alle Kinder. Sie wird in der Regel als so genannte MMR- oder MMRV-Impfung durchgeführt und schützt gleichzeitig gegen Mumps, Röteln und Windpocken. Die Erstimpfung erhalten Kleinkinder im Alter von 11 bis 14 Monaten, zwischen dem 15. und dem 23. Monat wird die Prozedur wiederholt: So stellen Mediziner sicher, dass die Impfung bei allen Patienten den gewünschten Schutz bewirkt. Seit letztem Jahr empfiehlt die STIKO die Masernschutzimpfung außerdem für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in ihrer Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden; wer sich seines Impfstatus nicht sicher ist, sollte sicherheitshalber ebenfalls zum Hausarzt gehen. Doch was ist zu tun, wenn man als Ungeimpfter Kontakt zu einem an Masern Erkrankten hatte oder sich sogar angesteckt hat? "In diesem Fall sollte man sich möglichst schnell nachimpfen lassen, am besten innerhalb von drei Tagen. Der Körper benötigt nach der Impfung nämlich etwas Zeit, bis er Antikörper bildet", so der Rat der DKV Experten. Wer sich der wichtigen Impfung unterzogen hat, hat alles Mögliche zur Vorbeugung getan: Der Schutz hält in der Regel ein Leben lang.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Was tun im Krankheitsfall?

Wer nicht gegen Masern geimpft ist und in Kontakt mit einem Erkrankten kommt, kann schnell Pech haben - und seinerseits zum Betroffenen werden. Dann heißt es: strikte Bettruhe und viel trinken; fiebersenkende und hustenstillende Medikamente können die Leidenszeit zusätzlich erleichtern. Kommen weitere Infektionen zu den Masern hinzu, müssen diese ärztlich überwacht und gegebenenfalls spezifisch behandelt werden. Wichtig, um eine Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden: "Eltern müssen unbedingt im Kindergarten oder in der Schule ihres infizierten Sprösslings Bescheid geben. Am besten schon beim ersten Verdacht auf Masern", mahnen die Gesundheitsexperten und fahren fort: "Auch andere Personen, die Kontakt mit einem Erkrankten hatten, dürfen für 14 Tage keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kindergarten besuchen." Erst, wenn die Infektion vollständig auskuriert ist und die roten Hautflecken verschwunden sind, ist das Virus nicht mehr ansteckend.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

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