Wenn die Sehkraft schwindet
26.01.2015 / ID: 185632
Medizin, Gesundheit & Wellness
sup.- Blinde und sehbehinderte Menschen werden in Deutschland nicht gezählt. Das ist fatal: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) fordert deshalb seit vielen Jahren empirisch erhobenes Zahlenmaterial zur Verbesserung der Versorgungssituation der Betroffenen. Für Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Italien und die Niederlande liegen solche Erhebungen seit Jahren vor. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat diese Zahlen ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass in den genannten Ländern von 1990 bis 2002 die Häufigkeit von Sehbehinderung/Blindheit um rund 80 Prozent gestiegen ist. Eine ähnliche Tendenz muss wegen der Entwicklung zur "Alternden Gesellschaft" verbunden mit einer steigenden Lebenserwartung auch für Deutschland angenommen werden. Nach Rückschlüssen aus den WHO-Resultaten geht Prof. Bernd Bertram (Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte, BVA), bezogen auf das Jahr 2002 von ca. 1,2 Mio. sehbehinderten und blinden Menschen in Deutschland aus.
Laut Definition gilt eine Person als sehbehindert, wenn sie auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Dieser so genannte Sehrest beträgt bei hochgradiger Behinderung höchstens fünf Prozent und bei Blindheit maximal zwei Prozent.
Ursache für die häufigsten Erblindungen im erwerbstätigen Alter ist bei uns die diabetische Retinopathie (DR) und für die meisten Erblindungen von Senioren die altersabhängige Makula-Degeneration (AMD). Sowohl für die DR, eine Schädigung der Netzhaut, die bei ca. 60 Prozent aller Menschen mit Typ-2-Diabetes entsteht, als auch für die AMD, bei der sich zunehmend Ablagerungen in der Gewebeschicht unterhalb der Netzhaut bilden, gilt: Je früher die Augenerkrankungen diagnostiziert und behandelt werden, desto größer sind dank innovativer Wirkstoff-Injektionen die Chancen, schwerwiegende Sehbehinderungen zu verhindern oder zumindest für viele Jahre hinauszuzögern. Deshalb empfiehlt die Aufklärungsinitiative "Bewahren Sie Ihr Augenlicht" Menschen ab dem 50. Lebensjahr einmal jährlich eine Routine-Untersuchung beim Augenarzt. Bei Sehstörungen oder -beeinträchtigungen sollte hingegen schnellstmöglich eine Überprüfung erfolgen. Zu den Partnern der Initiative gehört neben dem DBSV und dem BVA z. B. auch die Selbsthilfevereinigung PRO RETINA Deutschland e. V. Weitere Informationen: http://www.Bewahren-Sie-Ihr-Augenlicht.de bzw. kostenlose Telefonnummer (0800) 7234103.
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