Humanis Verhinderungspflege : Urlaub für pflegende Angehörige
15.05.2015 / ID: 195393
Medizin, Gesundheit & Wellness
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Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, ist die Verhinderungspflege, Urlaubspflege oder Kurzzeitpflege zu Hause durch den Humanis Pflegedienst eine Alternative, die von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt werden kann. Als zuverlässiger und kompetenter Partner übernimmt der Humanis Pflegedienst die individuell abgestimmte Verhinderungspflege pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Liebevoll, kompetent und rund um die Uhr.
Übernehmen Familienangehörige die häusliche Pflege kranker oder älterer Menschen, werden sie häufig bis an ihre Belastungsgrenzen gefordert. Denn nicht selten muss die häusliche Pflege noch mit einer Familie, Kindern oder einer Berufstätigkeit vereinbart werden.
Die körperliche und seelische Dauerbelastung in dieser Zeit ist enorm und zehrt an den Kräften pflegender Angehöriger, meist den Frauen. Damit die Pflege von Angehörigen zu Hause nicht zu einem Burnout oder anderen Krankheiten führt, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Doch einen pflegebedürftigen Angehörigen allein zu Hause zu lassen, ist nicht leicht und oft von Gewissensbissen begleitet. Damit das nicht passiert, bietet der Humanis Pflegedienst bundesweit die Übernahme einer individuell abgestimmten Verhinderungspflege an. Das Qualitätsmanagement und die erstklassige Ausbildung bieten urlaubswilligen oder verhinderten pflegenden Angehörigen beim Humanis Pflegedienst die Sicherheit einer fachgerechten und liebevollen Betreuung.
Die Humanis Pflegehilfe stimmt die Verhinderungspflege auf den täglichen Rhythmus und die individuellen Besonderheiten der Pflegeperson ab. Damit auch bei Erkrankung der pflegenden Angehörigen kein "Pflegeengpass" entsteht, kann die Humanis Pflegehilfe innerhalb weniger Tage bundesweit und 24 Stunden rund um die Uhr die Verhinderungspflege "in den gewohnten vier Wänden" gewährleisten.
Bei der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gibt es unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung vom Gesetzgeber. Wer einen Angehörigen insgesamt mindestens sechs Monate in dessen häuslicher Umgebung pflegt, hat Anspruch auf bis zu 28 Tage Verhinderungspflege im Jahr. Übernehmen Angehörige bis zum 2. Grad oder im Haushalt lebende Personen die Vertretungspflege, zahlt die Pflegekasse lediglich das Pflegegeld weiter (seit 2015 den 1,5-fachen Satz).
Wird die Verhinderungspflege durch den Humanis Pflegedienst übernommen, trägt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem gesetzlichen Maximalbetrag von 1.612 Euro. Das Pflegegeld für die verhinderten oder beurlaubten, pflegenden Angehörigen wird zur Hälfte weitergezahlt.
Bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie beispielsweise bei Demenz, können auch rückwirkend nicht in Anspruch genommene, zusätzliche Betreuungsleistungen geltend gemacht werden. Auch Versicherte in der sogenannten "Pflegestufe 0" können unter dieser Voraussetzung Verhinderungspflege erhalten.
Der Humanis Pflegedienst hat den Anspruch, Kunden und deren Angehörige in diesen Fragen kompetent zu beraten und gemeinsam mit ihnen die individuell beste Lösung zu entwickeln. Dafür beschäftigt der Humanis Pflegedienst bundesweit ein multiprofessionelles Expertenteam. Die Fachleute verfügen über eine hervorragende fachliche Qualifikation, gepaart mit hoher Beratungskompetenz und langjähriger Erfahrung. Darüber hinaus aktualisieren die Humanis - Pflegedienst - Experten ihr Fachwissen regelmäßig durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Weitere Informationen unter: http://www.humanis-pflege.de http://www.humanis-pflege.de
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