Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Demenz - Wer haftet bei Schäden?


01.04.2016 / ID: 222629
Medizin, Gesundheit & Wellness

Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Demenz. Sie haften in der Regel nicht für Schäden, die sie verursachen. Angehörige und Pflegepersonal unter Umständen schon; nämlich immer dann, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. ARAG Experten geben Auskunft.

Freie Willensbestimmung
Da im Falle fortgeschrittener Demenz vom Zustand einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit ausgegangen werden kann, der die freie Willensbestimmung ausschließt, haftet der Kranke nicht. Denn ein erwachsener Mensch muss grundsätzlich nur dann für einen Schaden haften, wenn er ihn selbst schuldhaft verursacht hat. Das gilt sowohl für die zivilrechtliche Haftung als auch für die strafrechtliche Beurteilung: Stiehlt ein Demenzkranker also in einem Geschäft, hat in der Regel der Inhaber das Nachsehen. Denn eine Person, die das Unrecht ihrer Tat nicht einsehen kann, um nach dieser Einsicht zu handeln, ist strafrechtlich nicht schuldfähig. Käme es zur Anzeige wegen Diebstahls, würde das Verfahren daher vermutlich wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.

Ehepartner haften nicht automatisch
Jeder Erwachsene haftet nur dann, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig, handelt. Verursacht ein Demenzkranker durch unvorhersehbare Aktionen zum Beispiel einen Verkehrsunfall, haftet nicht, wie oft angenommen, automatisch der Ehepartner für den Schaden. Die Tatsache, dass zwei Personen verheiratet sind, führt nicht zwangsläufig zu einer gemeinsamen zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.

Verletzung der Aufsichtspflicht
Unter Umständen kann aber eine Person haften, die per Gesetz oder Vertrag die Aufsichtspflicht über den Erkrankten hat. Das kann etwa der amtlich als Betreuer bestellte Ehegatte sein oder das Heim- oder Pflegepersonal. War für einen Partner oder eine Begleitperson, die die Aufsichtspflicht über den Kranken hatte, voraussehbar, dass der Demenzkranke in einem verwirrten Moment plötzlich auf die Straße läuft, muss er daher Maßnahmen ergreifen, um das zu verhindern. Hat er das getan, kann man ihm nichts anhaben. Hat er es jedoch versäumt, wird geprüft, ob der Aufsichtspflicht genüge getan wurde. Dabei wird es letztlich immer auf den Einzelfall, also unter anderem auf die Eigenart des Erkrankten und die Schwere seiner Demenz ankommen.

Haftpflichtversicherung informieren
Mit einer Demenz steigt eindeutig das Schadensrisiko. Zur Abwendung von finanziellen Belastungen, die verursachte Schäden nach sich ziehen können, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ratsam. Bei Neuabschluss einer Versicherung muss aber eine bekannte Demenzerkrankung angegeben werden. Eine bereits vor der Erkrankung bestehende Haftpflichtversicherung sollte aber unbedingt über den Verlauf der Krankheit informiert werden. Wer das versäumt, riskiert nämlich unter Umständen, dass die Versicherungsleistungen verweigert werden.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/
ARAG Versicherung Rechtsschutz Geschäftsunfähigkeit Demenz Alzheimer Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Aufsichtspflicht Haftpflicht

http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50674 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.03.2026 | Pfalz-Pflege - Ambulanter Beratungs- und Pflegedienst
Pfalz-Pflege weitet ambulante Versorgung in der Vorderpfalz aus
12.03.2026 | bioresonanz-zukunft, M+V Medien- und Verlagsservice Germany UG (haftungsbeschränkt)
Wenn die Grippe die Schutzschilde der Lunge ausschaltet
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 9
PM gesamt: 435.720
PM aufgerufen: 75.699.139