Institut GenerationenBeratung begrüßt Urteil zum Thema Anrechnung von Vermögen aus Sterbegeld-Versicherung auf Grundsicherungsleistungen
05.07.2016 / ID: 232635
Medizin, Gesundheit & Wellness
Bad König, 5. Juli 2016 - Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) begrüßt das Urteil des Sozialgerichts Gießen zum Thema Anrechnung von Vermögen aus Sterbegeld-Versicherung auf Grundsicherungsleistungen. Das Gericht gab der Klage einer 68 jährigen Klägerin auf die laufende Zahlung weiterer ergänzender Grundsicherungsleistungen statt. Hintergrund war die Einstellung der Leistungen des Grundsicherungsträgers. Dieser verweigerte die Leistung mit dem Hinweis darauf, dass zunächst der Rückkaufswert der Versicherung zum Bestreiten des Lebensunterhaltes genutzt werden müsse. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung abgespart wurden, durch eine Härtefallregelung geschützt sind. Mit einer Sterbeversicherung ist nicht nur eine würdevolle Bestattung gesichert. Auch die Erben sind entlastet, was insbesondere für sozial schwache Familien eine große finanzielle Belastung sein kann. Leider entscheiden nicht alle Gerichte in dieser Sache gleich. Das Institut GenerationenBeratung fordert deshalb, deutschlandweit durch eine einheitliche und klare Linie Rechtssicherheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass Recht erst gilt, wenn dieses vor Gericht erstritten wird.
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