Kleinunternehmen und ihre Nöte bei der Beurteilung psychischer Gefährdungen
09.01.2018 / ID: 280523
Medizin, Gesundheit & Wellness
§5 im Arbeitsschutzgesetz schreibt Unternehmen vor, Maßnahmen zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter vorzunehmen. Dafür muss eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgenommen werden. In den Beurteilungen dieser Gefährdung am Arbeitsplatz ist explizit auch die Beurteilung von psychischen Belastungen bei der Arbeit einbezogen.Für viele Arbeitgeber ist die psychische Gefährdungsbeurteilung ein Mysterium. Alleine der Begriff ist teilweise irreführend. Denn Gegenstand der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur die Beurteilung, sondern vor allem auch eine deutliche Reduzierung festgestellter Belastungen und Gefährdungen.
Doch was ist nun mit dem kleinen Handwerksbetrieb oder der kleinen Arztpraxis mit wenigen Mitarbeitern? Der Gesetzgeber kennt da keine Ausnahme. Auch Kleinstunternehmen sollen eine Beurteilung psychischer Gefährdungen vornehmen. "Die meisten Geschäftsführer solcher kleiner Firmen mit wenig Mitarbeitern sind damit überfordert", sagt Dipl.-Psychologe Uwe Boving, Geschäftsführer der ComConsulting GmbH. Für diese kleinen Firmen mit bis zu ca. 30 Mitarbeitern hat er für die ComConsulting GmbH ein spezielles Produkt GefährdungSMALL entwickelt. Mit diesem können Kleinunternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht gerecht werden und eine gesetzeskonforme psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Und das mit einem ökonomisch akzeptablen Aufwand.
"In einer solchen Gefährdungsbeurteilung nur einen unnötigen weiteren bürokratischen Aufwand zu sehen, der Zeit und Geld kostet, wäre der Sache nicht angemessen", meint Uwe Boving. Eine engagiert durchgeführte Gefährdungsbeurteilung hat positive Effekte nach innen und außen. Nach innen bewirkt es motiviertere Mitarbeiter, nach außen wird es für interessante neue Mitarbeiter attraktiver. Denn im Zuge einer solchen Beurteilung wird den Mitarbeitern eine Stimme gegeben. Sie können positive und gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen benennen. Und als Konsequenz sorgt der Unternehmer dafür, die positiven zu erhalten und zu fördern, und die gefährdenden Bedingungen positiv zu verändern.
Die GefährdungSmall ist an den "Ideentreff" der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) angelehnt. Dieser "Ideentreff" ist vom Gesetzgeber anerkannt. Im Zuge des GefährdungSmall werden die Mitarbeiter in zwei Workshops auf die eigenständige Durchführung solcher Treffen vorbereitet und trainiert. Die Treffen sind in ihrem Ablauf fest strukturiert und dauern jeweils 60 bis 90 Minuten. Sie sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Hierbei wird ein Rhythmus von 2 bis 4 Wochen als sinnvoll erachtet.
"Mit GefährdungSmall eröffnen wir Kleinunternehmen die kostengünstige und einfache Möglichkeit, die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform durchzuführen", so lautet das Fazit von Uwe Boving.
ComConsulting GmbH
Herr Uwe Boving
Postfach 501225
50972 Köln
Deutschland
fon ..: 0221 3408917
web ..: http://www.comconsultinggmbh.de
email : info@comconsultinggmbh.de
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