Verbandmitteldefinition: Übergangsfrist verlängert
13.07.2023
Medizin, Gesundheit & Wellness
Durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde die Übergangsfrist für die Erstattung von "sonstigen Produkten zur Wundbehandlung" nach der neuen Verbandmitteldefinition um weitere 12 Monate verlängert. Mit Cutimed Sorbact stehen bereits heute sicher erstattungsfähige und wirksame Wundauflagen zur Behandlung infizierter Wunden zur Verfügung.
Die Verlängerung der Übergangsfrist, die am 7. Juli 2023 den Bundesrat passiert hat, bedeutet, dass bis Dezember 2024 zunächst auch alle Silber- und PHMB-Wundverbände weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig bleiben. Anschließend dürfen diese Produkte erst nach einer positiven Bewertung ihres medizinischen Nutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und einer Aufnahme in die Anlage Va Teil 3 der Arzneimittel-Richtlinie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Hierzu gewährt der Gesetzgeber betroffenen Verbandmittel-Herstellern nun auch ein Beratungsrecht zur Methodik der für die Nutzenbewertung erforderlichen Studien.
Patientensicherheit stärken
"Die Abgrenzung von Verbandmitteln zu "sonstigen Produkten zur Wundbehandlung" soll die Patientensicherheit stärken und die Qualität in der Wundversorgung erhöhen", erklärt Ulf Sanne, Commercial Director bei Essity. Im Sinne der Patientensicherheit muss künftig für Wundversorgungsprodukte, die eine eigenständige therapeutische Wirkung entfalten, der medizinische Nutzen durch klinische Studien nachgewiesen werden. Für die sogenannten "sonstigen Produkte zur Wundbehandlung" sind deshalb Prüfungen vorgesehen, ähnlich wie sie bei Arzneimitteln schon lange üblich sind. "Das gilt auch für Wundauflagen, die möglicherweise bereits seit vielen Jahren im Einsatz sind", so Ulf Sanne.
Cutimed Sorbact bleibt erstattungsfähig
Mit Cutimed Sorbact steht Wundversorgerinnen und Wundversorgern schon heute eine sicher erstattungsfähige und wirksame Lösung zur Behandlung infizierter Wunden zur Verfügung. Cutimed Sorbact bleibt aufgrund seines rein physikalischen Wirkprinzips durch eine Beschichtung mit Dialkylcarbamoylchlorid (DACC) auch nach dem Ablauf der nun verlängerten Übergangsfrist weiterhin erstattungsfähig. Cutimed Sorbact reduziert die bakterielle Belastung in Wunden mit jedem Verbandwechsel rein physikalisch. Somit ist kein vermehrter Einsatz von Antibiotika erforderlich. "Unser vielfältiges Cutimed Sorbact Sortiment sorgt dafür, dass es auch künftig nicht zu Nachteilen in der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden kommen wird", sagt Ulf Sanne.
Das Cutimed Sorbact Sortiment besteht aus Kompressen, Saugkompressen, Tamponaden, Tupfern, Superabsorbern sowie Schaumverbänden mit und ohne Haftrand. Weitere Informationen und kostenlose Produktmuster können auf http://www.cutimed-sorbact.de abgerufen werden.
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