OP von gesetzlich Versicherten in Privatkliniken: Lohnt sich die Investition in eine § 30-Klinik?
20.12.2024
Medizin, Gesundheit & Wellness

Immer mehr nach § 108 SGB V zugelassene Vertragskliniken müssen schließen. "Die Verknappung von Klinik-Ressourcen ist beschlossene Sache, die Wartezeiten für die Patienten werden sich voraussichtlich erhöhen", sagt Mielke.
In der Zukunft könnte dies dazu führen, dass auch mehr Privatkliniken ohne Versorgungsauftrag entstehen. Die SELVO GmbH berät dabei unter anderem von der Investition bis zur Eröffnung. "Derzeit melden sich immer mehr Interessierte", so der Experte.
Und weiter: "Bei größeren stationären Eingriffen, zum Beispiel bei der Endoprothetik, liegt es im Interesse der Krankenkassen, auch gesetzlich Versicherte in Privatkliniken behandeln zu lassen. Die Qualität ist oft höher, es gibt häufig weniger Komplikationen. Allerdings zahlen die gesetzlichen Krankenkassen maximal nur den Satz, den sie auch in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken zahlen würden. Das heißt, wenn der Patient zuzahlen kann und möchte, wird er - in bestimmten Fällen - auch in einer Privatklinik therapiert."
In der Sanssouci Klinik Potsdam haben sich die Patientenzahlen in den vergangenen Jahren verdreifacht. Ob Knie, Schulter, Hüfte, Wirbelsäule oder Fuß - der Betrieb in den OP-Sälen läuft regelhaft elektiv bis 21 Uhr. Die Klinik ist besser ausgelastet und von den aktuell 95 gesetzlichen Krankenkassen finanziert derzeit rund ein Drittel die Behandlung ihrer Patienten in dieser Privatklinik.
Noch sind diese Art Privatkliniken ein Nischenmarkt mit einem Bettenanteil von unter 1 Prozent in Deutschland. Dies kann sich in den kommenden Jahren jedoch durchaus ändern.
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