ERGO Verbraucherinformation "Expertensache!"
09.01.2012 / ID: 42769
Medizin, Gesundheit & Wellness
Nach dem Aufstehen erst einmal waschen und Zähne putzen, dann zum Einkaufen in den Supermarkt und schließlich den Haushalt erledigen - für viele ein ganz normaler Tag mit alltäglichen Aufgaben. Doch über 2,3 Millionen Deutsche können all das nicht ohne fremde Hilfe erledigen: Sie sind pflegebedürftig und werden zu Hause von Angehörigen und Pflegediensten oder in Pflegeeinrichtungen betreut. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt: 2020 werden bereits 2,9 Millionen Betroffene erwartet, 2030 rechnen Experten sogar schon mit 3,4 Millionen. Doch wie sorgt man richtig vor - und was ist zu tun, wenn der Pflegefall dann tatsächlich eintritt? Komplizierte Fragen, die am besten von ausgewiesenen Experten beantwortet werden sollten, weiß Peter Pitz, Direktor der Organisation für Verbandsgruppenversicherungen (OVG) der ERGO Versicherungsgruppe.
Der Staat teilt Pflegebedürftige in so genannte Pflegestufen ein. Je hilfsbedürftiger Betroffene sind, desto mehr Geld- und Sachleistungen erhalten sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Außerdem spielt bei der Berechnung der staatlichen Leistungen eine Rolle, ob Angehörige oder Bekannte ambulant pflegen, ein professioneller Pflegedienst dies übernimmt oder der Betroffene stationär in einem Pflegeheim betreut wird.
Oft nicht mehr als "satt und sauber"
Die gesetzlichen Leistungen reichen im Fall der Fälle jedoch selten aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Kritiker sprechen daher von der staatlichen "Satt-und-sauber-Pflege". "Ein Platz im Pflegeheim kann leicht über 3.000 Euro im Monat kosten. Für diesen Zeitraum erhalten selbst Schwerstbedürftige vom Staat weniger als 2.000 Euro", so ERGO Experte Peter Pitz. Die so entstehende "Risikolücke" lässt sich mit privaten Pflegezusatzversicherungen schließen, beispielsweise der Pflegerente der ERGO Lebensversicherung.
Ein Buch mit sieben Siegeln
Doch Pflegebedürftigkeit ist vor allem eines: Ein komplexes und schwer überschaubares Thema. Betroffene und deren Angehörige sehen sich einer Vielzahl von bedeutsamen Fragen ausgesetzt, weiß Peter Pitz: "Welche Kriterien spielen bei der Feststellung der Pflegestufe eine Rolle? Was leistet der Staat im Pflegefall? Wofür darf das Geld verwendet werden? Wer soll pflegen?" Fragen, die oft nur ein Experte beantworten kann; und die auch schon eine Rolle spielen, bevor der Pflegefall eintritt: Etwa wenn es darum geht, in welcher Höhe man eine private Zusatzversicherung abschließen sollte.
Zertifiziertes Expertenwissen in Sachen "Pflege"
Um für den Fall der Fälle effektiv vorsorgen zu können, sollten sich Verbraucher frühzeitig vom Fachmann beraten lassen. Aus diesem Grund haben OVG und der TÜV Nord die Zertifizierung "Experte in der sozialen Pflegeversicherung" entwickelt: Versicherungsmitarbeiter werden in Pflegefragen gezielt ausgebildet und qualifizieren sich als Experten. Sie wissen nicht nur alles über die soziale Pflegeversicherung, sie beschäftigen sich darüber hinaus auch mit Themen wie modernen Pflegekonzepten, alternativen Wohnformen für Bedürftige, Präventionsmaßnahmen oder rechtlichen Dingen wie Vorsorgeverfügungen. "Nach ihrer Ausbildung können sie in allen Fragen beraten, die im weitesten Sinne mit Pflege und Pflegebedürftigkeit zu tun haben. Tritt der Pflegefall ein, können sie Betroffene und Angehörige darüber hinaus kompetent und tatkräftig unterstützen", so Versicherungsexperte Peter Pitz. "Versicherte erhalten somit umfassende Pflegekompetenz aus einer Hand: Von der Auswahl des passenden privaten Zusatztarifes bis zur konkreten Hilfe bei Pflegebedürftigkeit."
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