Kollege Hund: Glücklich-Macher oder Stress-Auslöser?
09.06.2026 / ID: 442319
Medizin, Gesundheit & Wellness
Viele Arbeitnehmer werden von ihrem Vierbeiner ins Büro begleitet. Für Unternehmen ein Thema mit wachsender Relevanz, denn Bürohunde gelten als Stimmungsaufheller. Doch neben Vorteilen gibt es auch klare Grenzen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer ordnet ein.Macht ein Hund wirklich glücklicher?
Tobias Klingelhöfer: Studien zeigen, dass Haustiere tatsächlich das Wohlbefinden steigern können. Verantwortlich ist unter anderem das Hormon Oxytocin, das auch bei Verliebtheit oder nach einer Geburt ausgeschüttet wird. Schon das Streicheln eines Hundes kann diesen Effekt auslösen. Kein Wunder also, dass rund zehn Millionen Hunde in deutschen Haushalten leben - trotz Aufwand, Kosten und Einschränkungen.
Darf der Hund mit ins Büro?
Tobias Klingelhöfer: Die Anwesenheit von Hunden im Büro ist für viele eine willkommene Erweiterung des Teams. Die positiven Auswirkungen von Hunden auf die psychische Gesundheit von Menschen reichen von beruhigender Wirkung, Stressreduktion bis zur Steigerung der Laune. So kann ein Bürohund das gesamte Betriebsklima verbessern und nebenbei die soziale Interaktion fördern, da Hunde stets für Gesprächsstoff sorgen.
Ein Anspruch darauf, sein Haustier mit ins Büro zu nehmen, besteht allerdings nicht. Ob ein Hund mit zur Arbeit darf, entscheidet allein der Arbeitgeber. Dabei muss er auch Rücksicht auf andere Mitarbeiter nehmen, etwa bei Allergien oder Ängsten. Selbst eine einmal erteilte Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, ein Gewohnheitsrecht entsteht also nicht.
Das bestätigte auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Eine Mitarbeiterin durfte ihre Hündin trotz jahrelanger Duldung nicht mehr mitbringen, da es keine vertragliche Regelung gab (Az. 9 Ga 14/25; Az. 8 GLa 5/25). Übrigens muss die Absprache mit dem Chef auch dann klar geregelt werden, wenn es sich um einen anerkannten Assistenzhund nach Assistenzhundeverordnung (AHundV) handelt.
Ist der Büroalltag auch für Hunde geeignet?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich gelten auch im Büro das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Ob das Büro ein geeignetes Hundeumfeld ist, hängt stark vom Tier ab. Hunde fühlen sich zwar in der Nähe ihrer Bezugsperson wohl, reagieren aber unterschiedlich auf Stress, Menschenmengen oder Bewegungsmangel. Wichtig sind Rückzugsmöglichkeiten, ausreichend Auslauf und klare Regelungen für Situationen, in denen der Hund nicht dabei sein kann. Auch die Kollegen sollten wissen, wie sie mit dem Tier umgehen. Zu viel Aufmerksamkeit oder Leckerlis sind nicht im Sinne des Hundes. Und wenn jemand im Büro allergisch auf Hundehaare reagiert, ist das Tier dort selbstverständlich tabu.
Was gilt eigentlich bei Hundehaltung in der Mietwohnung?
Tobias Klingelhöfer: Ein generelles Verbot von Hunden oder Katzen im Mietvertrag ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 168/12). Stattdessen muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Vermieter dürfen jedoch verlangen, vorab informiert zu werden und wägen dann die Interessen von Mietern und Nachbarn ab. Problematisch wird es bei Störungen wie Lärm, Verschmutzung oder aggressivem Verhalten. Bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen können Vermieter grundsätzlich und auch ohne konkreten Vorfall ablehnen (Amtsgericht Frankfurt, Az.: 33 C 77/00-67 oder Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Az.: 2 C 159/99).
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