Fachtagung "Datenschutz in der Medizin": Schweigepflicht versus Gläserner Patient
30.03.2012
Medizin, Gesundheit & Wellness
Unter der Schirmherrschaft des Datenschutzbeauftragten von Hessen, Professor Michael Ronellenfitsch, findet am 18. April 2012 im Dorint Hotel Pallas Wiesbaden die Fachtagung "Datenschutz in der Medizin" statt. Die von der Landesärztekammer Hessen initiierte Veranstaltung liefert aktuelle Informationen und nützliche Lösungsansätze zu den dringendsten datenschutzrechtlichen Fragen und Problemen in medizinischen Einrichtungen, insbesondere zu den vielfältigen IT-Nutzungen. Die Tagung ist von der LAEKH mit 8 P zertifiziert als medizinische Fortbildungsveranstaltung.
Ein Themenschwerpunkt der Veranstaltung liegt in den Krankenhaus-Informationssystemen, kurz: KIS. Es gilt u.a. die Frage zu klären, inwieweit die ständig zunehmenden IT-Anwendungen in medizinischen Einrichtungen Patientenrechte gefährden. Datenschützer haben seit Mai 2011 hierzu neue Grundregeln veröffentlicht, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der KIS und ihre Einsatzmöglichkeiten in Kliniken haben. Ein weiterer Schwerpunkt behandelt die praktischen Probleme der beweissicheren Archivierung von Krankenunterlagen.
IT in der Medizin: Ziele und Grenzen
Ob elektronische Gesundheitskarte, Krankenhausinformationssysteme oder Telemedizin: Die Liste der Möglichkeiten, den IT -Einsatz in medizinischen Betrieben zu optimieren, ist beliebig erweiterbar. Und auch die Programmierer der kleinen und großen, auf den medizinischen Einsatz spezialisierten Software-Häuser, arbeiten pausenlos an weiteren Varianten und Möglichkeiten modernster IT-Einsätze.
Dabei verfolgt die medizinische Informationstechnologie eindeutige Ziele: Zum einen geht es um die ständige Optimierung der Verfügbarkeit vollständiger, aktueller Patientendaten für den behandelnden Arzt zur weiteren Verbesserung der Therapie. Ein weiteres Ziel ist die Effizienzsteigerung in den zum Teil komplexen Verwaltungs- Abläufen des medizinischen Betriebs - ob Arztpraxis, ärztliches Versorgungszentrum oder die Klinik.
Diese berechtigten Interessen der IT-Nutzer- und mittelbar die des Patienten - haben jedoch eine Grenze, die in einem der wichtigsten Grundregeln ärztlichen Wirkens liegt, nämlich der ärztlichen Schweigepflicht: Der Patient muss darauf vertrauen können, dass seine Krankheitsdaten ausschließlich im Rahmen notwendiger Behandlungsprozesse bekannt und den IT Nutzern verfügbar gemacht werden. Diese grundsätzliche Anforderung an die Ausgestaltung des medizinischen IT Einsatzes wird ergänzt durch allgemeine und besondere Datenschutzgesetze, etwa die Krankenhausgesetze der Bundesländer.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser zum Teil komplizierten Vorschriften übrigens ist die Leitung des medizinischen Betriebs. Unterstützt wird sie vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten, soweit dieser bestellt wurde. Die für die fachliche Kompetenz dieser Personen nötigen Fachkenntnisse müssen nicht nur in der Grundlage, sondern auch in der jeweiligen Aktualität vorhanden sein.
Weitere Informationen und Anmeldung unter http://www.update-bdsg.com
Foto: Professor Michael Ronellenfitsch, Datenschutzbeauftragter von Hessen
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