Rechtsgebiete der Kanzlei Redig und Redig in Mannheim
08.03.2013 / ID: 105283
Politik, Recht & Gesellschaft
Für den Arbeitnehmer ist oftmals die Frage der Höhe einer Abfindung von entscheidender Bedeutung. Einen verbindlichen Anspruch auf Abfindung gibt es jedoch nicht. Die realistische Möglichkeit eines langen und eventuell auch ermüdeten Verfahrens birgt für den Arbeitgeber das Risiko, dass dem Arbeitnehmer eventuell Lohnnachzahlungen für Monate oder gar Jahre zustehen. Um dieses Risiko zu verhindern, bietet der Arbeitgeber i.d.R. die Zahlung einer Abfindung an. Es bedarf einer gewissen Kompetenz und Erfahrung, um für den Arbeitnehmer das Maximum an Abfindung aushandeln zu können bzw. für den Arbeitgeber die zu zahlende Abfindung möglichst klein zu halten oder ganz zu vermeiden.
Aber auch wenn es zum Beispiel um die Berichtigung eines Zeugnisses, ausstehenden Lohn, Urlaubsansprüche oder sonstiges geht, ist die Kanzlei Redig und Redig als Anwalt Mannheim (http://kanzlei-redig.de/) ein erfahrener Ansprechpartner.
Man kann seine Mandantschaft naturgemäß gut vertreten, wenn man seinen Gegner kennt. Die Kanzlei Redig und Redig vertritt daher im Rahmen Arbeitsrecht Mannheim (http://kanzlei-redig.de/rechtsgebiete/) sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Rechtschutzversicherung und das Arbeitsrecht:
Im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Verfahren hat in der ersten Instanz bei arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten jede Partei unabhängig vom Ausgang des Prozesses die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen.
Daher ist Arbeitnehmern der Abschluss einer Rechtschutzversicherung für arbeitsrechtliche Angelegenheiten grundsätzlich zu empfehlen.
Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht Mannheim, Erbrecht Mannheim (http://kanzlei-redig.de/rechtsgebiete/) , sowie anderer Rechtsgebiete findet man auf der Website kanzlei-redig.de - Anwalt Mannheim.
http://www.kanzlei-redig.de
Kanzlei Redig & Redig
Lärchenweg 3 69509 Mörlenbach
Pressekontakt
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