Solar Millennium AG: Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt drei Manager zu Schadenersatz
21.03.2013 / ID: 107582
Politik, Recht & Gesellschaft
(Bremen, 21. März 2013) In gleich zwei Verfahren hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth drei (Ex)Manager der Solar Millennium AG zu Schadenersatz in Höhe von jeweils rund 8.000 Euro verurteilt. Die beiden Kläger hatten in zwei Schuldverschreibungen des mittlerweile insolventen Unternehmens investiert und dabei einen Totalverlust erlitten. Das LG Nürnberg-Fürth sah gravierende Mängel in den Wertpapier-Prospekten. Vertreten wurden die Kläger durch die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen.
Bei den beklagten (Ex)Managern der Solar Millennium AG handelte es sich um Christian Beltle, Dr. Henner Gladen sowie Thomas Mayer. Die beiden Investoren und späteren Kläger hatten die Inhaber-Teilschuldverschreibung der Solar Millennium AG (ISIN: DE 000A0XFKC4) im Nominalwert von jeweils 8.000 Euro zuzüglich Stückzinsen erworben. Doch drei Tage vor Heilig Abend des Jahres 2011 beantragte das börsennotierte Unternehmen beim Amtsgericht Fürth die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
"Betroffen sind schätzungsweise 14.000 Investoren, die die Inhaber-Schuldverschreibungen des Unternehmens gekauft hatten", erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Alles in allem hatte die Solar Millennium AG solche Zinspapiere im Nennwert von 290 Millionen Euro begeben, wovon noch 270 Millionen Euro offen sind, also getilgt werden müssen. Die Vermittlung der Anleihen hatte die Solar Invest AG übernommen.
"Offenbar haben sich viele Anleger von der vermeintlichen Erfolgsstory des Unternehmens blenden lassen", ist Fachanwalt Ahrens überzeugt. Denn bereits bei Emission der Anleihen hätten erhebliche Zweifel an der Plausibilität der in der Vergangenheit von Solar Millennium behaupteten positiven Geschäftsentwicklung bestanden. Deshalb richten sich die Klagen geschädigter Anleihen-Investoren fast ausschließlich gegen führende Manager bzw. die Gründungsgesellschafter des Unternehmens sowie die Prospektverantwortlichen.
"Wir haben im Emissionsprospekt der Anleihe, um die es in den beiden Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ging, mehr als zehn Fehler aufgelistet", erklärt Ahrens. Die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens seien in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung geprägt gewesen und weniger von nachprüfbaren Fakten. So habe der Prospekt nicht einmal einen nachvollziehbaren Geschäftsplan enthalten.
Dieser Sicht der Dinge schloss sich das LG Nürnberg-Fürth in den beiden Verfahren an, indem es erhebliche und deshalb Schadenersatz-relevante Mängel in den Wertpapier-Verkaufsprospekten sah (Az.: 6 O 3556/12 und 6 O 4936/12). Angesichts dieser beiden positiven Entscheidungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth "sind die Chancen sämtlicher rund 14.000 durch die Pleite der Solar Millennium AG geschädigten Anleihen-Investoren, ihr Kapital größtenteils oder völlig zurück zu bekommen, erheblich gestiegen", ist KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens überzeugt.
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