Dr. Peters-Schiffsfonds: Landgericht Dortmund weist Forderung auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen zurück
04.06.2014 / ID: 168796
Politik, Recht & Gesellschaft
(Bremen, 4. Juni 2014) Eine richtungsweisende Entscheidung für alle Schiffsfonds-Investoren hat jetzt die V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts (LG) Dortmund getroffen. Unter dem Aktenzeichen 19 O 6/14 wies die Kammer die Klage der Schiffsfonds-Gesellschaft "DS-Rendite-Fonds Nr. 102 Stene Venture GmbH & Co. Tankschiff KG" gegen eine Anlegerin auf Rückzahlung früherer gewinnunabhängiger Ausschüttungen zurück. Erstritten hat das noch nicht rechtskräftige Urteil die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen.
Zwar liegt bislang erst das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20. Mai 2014 und noch keine Urteilsbegründung vor, doch für Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner, steht jetzt schon fest: "Die Chance Zehntausender Investoren, deren Schiffsfonds derzeit saniert werden, ist erheblich gestiegen, dass sie dem schlechten Geld nicht gutes hinterwerfen müssen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so kann es erhebliche Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle an anderen Gerichten haben."
Hintergrund: Mehr als 100 Schiffsfonds kämpfen derzeit um ihr Überleben. Deshalb fordern die Fondsgesellschaften zwecks Restrukturierung oder Sanierung Geld von ihren Investoren. Zugute kommt ihnen eine Besonderheit von Schiffsbeteiligungen. "In nahezu allen Emissionsprospekten werden die Anleger mit sofortigen Ausschüttungen geködert. Erst im Kleingedruckten können sie erkennen, dass sie zunächst ihr eigenes Geld zurückerhalten, da das Schiff bis zur ersten Ausschüttung in der Regel noch keine Gewinne gemacht hat", erklärt KWAG-Partner Ahrens.
Bislang war es für Schiffsfonds-Investoren vergleichsweise schwierig, sich gegen die Erstattung früherer gewinnunabhängigen Ausschüttungen zu wehren. "Die Kommanditisten hatten lediglich die Wahl zwischen Pest und Cholera", sagt KWAG-Partner Ahrens. Nämlich entweder besagte Ausschüttungen als Sanierungsbeitrag zurück zu zahlen. Oder aber den Schiffsfonds in die Insolvenz dampfen lassen. "Insbesondere mit der drohenden Insolvenz machten die Fondsgesellschaften so viel Druck, dass Tausende Anleger klein beigaben", weiß Fachanwalt Jan-Henning Ahrens.
Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung oder bis zum Urteil in der Berufungsinstanz dürfte die Drohung mit der Insolvenz eines Schiffsfonds deutlich weniger Wirkung haben als früher. Im vorliegenden Fall wies das LG Dortmund die Klage der Schiffsfonds-Gesellschaft "DS-Rendite-Fonds Nr. 102 Stene Venture GmbH & Co. Tankschiff KG" gegen eine Investorin aus Dortmund, die sich seinerzeit mit 20.000 Euro am Fonds beteiligt hatte, zurück. Die Kosten des Rechtsstreits muss die Klägerin, also die Fondsgesellschaft, tragen.
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