BAG: Wirksamkeit von Altersgrenzen zum Renteneintritt in Betriebsvereinbarungen wurde bestätigt
08.04.2013 / ID: 110119
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html Die Wirksamkeit von in Betriebsvereinbarung festgesetzten Altersgrenzen für den Renteneintritt ist gegeben.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg http://www.grprainer.com führen aus: In Betriebsvereinbarungen festgesetzte Altersgrenzen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in welchem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, sind nicht diskriminierend und somit auch voll wirksam. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 05.03.2013 (Az. 1 AZR 417/12).
Im vorliegenden Fall war dem Kläger gekündigt worden, als er das 65. Lebensjahr erreichte. Dieses Alter soll in der Gesamtbetriebsvereinbarung seines Betriebes angeblich als ausschlaggebendes Alter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen gewesen sein. Die Klage richtete sich gegen die Kündigung und blieb in den Vorinstanzen erfolglos.
Ferner blieb die Klage auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sehr wohl möglich sei, eine Altersgrenze für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festzulegen. Das Gericht führte aus, dass der Gesamtbetriebsrat und der Arbeitgeber, welche gemeinsam die Gesamtbetriebsvereinbarung verfassen, zwar die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelten Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten hätten, dies aber hier unproblematisch gegeben sei. Es läge kein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung vor, wenn eine Altersgrenze festgesetzt sei, die auf den Zeitpunkt Bezug nimmt, ab welchem der Arbeitnehmer auch die Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt.
Laut BAG stehe dem zudem nicht entgegen, dass der Arbeitsvertrag des Klägers auf einer unbefristeten Basis beruhe. Das BAG führte aus, dass dies keine einzelvertragliche Regelung darstellt, welche die in der Betriebsvereinbarung -schon vor Abschluss des Vertrages- festgesetzte Altersgrenze zum Renteneintritt verdränge.
Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an. Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie. Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht.
Der Streit um Arbeitsvertrag und Kündigung lässt sich allerdings auch oft im gegenseitigen Einvernehmen vermeiden. Ob Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt bei Abfindung und Aufhebungsvertrag Ihre Interessen.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.05.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH
04.05.2026 | ARAG SE
ARAG Kampagne für UNICEF Kinderrechteschulen Programm
ARAG Kampagne für UNICEF Kinderrechteschulen Programm
04.05.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Leitfaden zur Unterhaltsberechnung in Österreich
Leitfaden zur Unterhaltsberechnung in Österreich
04.05.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Tacho- oder Unfall-Betrug? So holen Sie Ihr Geld zurück!
Tacho- oder Unfall-Betrug? So holen Sie Ihr Geld zurück!
01.05.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Deutschland bekräftigt die zentrale Bedeutung der Autonomie unter marokkanischer Souveränität
Deutschland bekräftigt die zentrale Bedeutung der Autonomie unter marokkanischer Souveränität

