Beteiligungsgesellschaften der Fondax-Gruppe
23.04.2013 / ID: 112872
Politik, Recht & Gesellschaft
Bis jetzt gibt es insgesamt 4 Beteiligungsgesellschaften der Fondax-Gruppe. Die Beteiligungsgesellschaften allesamt sind als treuhänderisch gehaltene Publikums KG ausgestaltet. Mit COMINVEST, das die Rechte der Marke Fondax für sich in Anspruch nimmt, kam es zu einem Namensrechtsstreit, daher wurden alle zur Fondax-Gruppe gehörenden Gesellschaften umbenannt . Noch heute sind die Gesellschaften mit dem Namen Fondax genauer Aktona a. FCM (ehemals Fondax) Capital Management GmbH & Co. KG bekannt.
Zwischen 2002 und 2004 emittierte die FCM als erste Beteiligungsgesellschaft der Fondax-Gruppe mit einem Zeichnungskapital von 20 Millionen. Euro. Ausgestaltet als klassisches Blind-Pool-Konzept sollte laut Prospekt die Gewinnspanne mit dem Handel mit Finanzinstrumenten (also Daytrading) erwirkt werden. Der Verkauf wurde durch diverse Untervertriebsgesellschaften übernommen. Laut Rechtsvertreter Christian-H. Röhlke wurde das Produkt in ihm allen bekannten Fällen zur Altersvorsorge angeboten, von einem Risiko war in diesem Zusammenhang nicht die Rede . Die verwendeten Werbematerialien unterstützten diese Argumentation. Zur Übergabe des Emissionsprospekts kam es - falls überhaupt - erst, nachdem die Zeichnung erfolgt war, davor gab es vornehmlich nur einen Werbeflyer, der schon auf dem Deckblatt mit einer nicht erzielbaren Rente warb . Prognoserechnungen und Planauszahlungen werden ohne Berücksichtigung irgendwelcher Kosten vorgenommen und versprechen so maßlos hohe Werte. b.
FCT (ehedem Fondax) Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG
Von 2003 bis 2005 emittierte die zweite Beteiligungsgesellschaft gleichfalls bei 20 Mio EUR Zeichnungskapital. Trotz der Gegebenheit, dass es sich auch hier um einen herkömmlichen Blind-Pool handelte, wurde bei der Beteiligung der Blickwinkel der Sicherheit in den Vordergrund gestellt. Investitionen sollten mehrheitlich in Immobilien getätigt werden. Geworben wurde gleichwohl mit vorgeblich minimalen Ausgaben, weil keinerlei Agio verlangt wurde und vor allem mit einer in Wahrheit keineswegs bestehenden Einlagerückgewährgarantie. RA Christian-H. Röhlke gibt Auskunft über die Zusammenhänge. Der Flyer werbe auf dem Deckblatt gar mit einer Beitragsrückgewähr. Im Flyer ist auch von Entnahmemöglichkeiten für Ratenzahler die Rede, gleichwohl diese im Gesellschaftsvertrag keineswegs zu finden sind. Im Flyer wird ausgeführt, dass sogar im schlechtesten Fall die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Statt auf die Gefahr des Totalverlustes hinzuweisen, wird also das glatte Gegenteil unterstellt. Auf Basis von jener Aussage hat das Landgericht München I (nrk) die Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz verurteilt.
FCS (ehemals Fondax) Capital Select GmbH & Co. KG
Mittels jener Gesellschaft wurde der Schwerpunkt der Immobilien und somit die Thematik einer angeblichen Sicherheit noch weiter vertieft. Das Zeichnungskapital der emittierten Gesellschaft lag zwischen 2005 und 2008 bei 40 Mio EUR. Sowohl das Kammergericht als auch das Landgericht München I ordnete jenen Werbeflyer als unsachgemäß, wenigstens aber als widerspruchsvoll ein, da sich aus ihm der Eindruck ergab, eine Beteiligung an der FCS eigne sich als Altersvorsorge. Das Landgericht München I (nnr) macht deutlich, der Flyer behaupte, dass ein Risikoschutz bestehe, welcher es den Anlegern ermögliche, ihr Geld abgesichert zu investieren. Der Flyer erwecke grundsätzlich den Eindruck, es handle sich um eine angemessene Form der Altersvorsorge, weil kein Verlustrisiko bestehe. d. Aktona (früher Fondax) Premium Select GmbH & Co. KG
Die Aktona Premium Select GmbH & Co. KG kommt auf das Konzept der FCM (also der ersten Beteiligungsgesellschaft) zurück und will Gewinn durch den Handel mit Finanzinstrumenten erreichen. Der Aufgabe des Kooperationspartners und Vermögensverwalters fiel der Baader Bank zu. Das Landgericht München I (nnr) kam zu dem Resultat, die Gründungsgesellschafter aufgrund unrichtiger vorvertraglicher Klärung zu Schadensersatz zu verurteilen. Die wahrheitswidrigen Unterlagen der Vermittlers wurden dabei zugerechnet. Zu jener Beteiligung existiert gleichermaßen ein Werbeflyer, die die tatsächlichen Risiken, die sich für die Anleger herauskristallisieren, vollständig außer acht lässt.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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