Farbwahlklausel im Mietvertrag
21.04.2011 / ID: 11508
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erklärt: In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bezog sich eine im Mietvertrag enthaltene Farbvorgabe nur auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache und erlaubte es dem Mieter somit, die Wohnung während der Mietzeit nach seinem persönlichen Geschmack zu dekorieren. Die Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe ("weiß") im Zeitpunkt der Rückgabe schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters jedoch in einer ungerechtfertigten Weise ein und benachteiligt den Mieter deshalb unangemessen.
Die Richter bestätigten, dass das Interesse des Vermieters, die Wohnung in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entspricht und eine rasche Weitervermietung ermöglicht, berechtigt ist. Dieses Interesse erfordert es aber nicht, den Mieter für den Zeitpunkt des Auszugs zwingend auf einen weißen Anstrich festzulegen, weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert.
Für den Mieter hingegen ist ein gewisser Spielraum bei der farblichen Gestaltung auch für den Rückgabezeitpunkt von nicht unerheblichem Interesse, weil er sich dann aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür entscheiden kann, schon während der Mietzeit eine Dekoration innerhalb der für den Rückgabezeitpunkt denkbaren Bandbreite farblicher Gestaltung vorzunehmen, um nicht beim Auszug nur wegen dieser eine sonst noch nicht erforderliche Renovierung vornehmen zu müssen.
http://www.grprainer.com/Mietrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.10.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Belgien richtet seine Diplomatie und Wirtschaft auf die Unterstützung der Autonomie der marokkanischen Sahara aus
Belgien richtet seine Diplomatie und Wirtschaft auf die Unterstützung der Autonomie der marokkanischen Sahara aus
24.10.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Regierung formt "Mietpaket 2025" - Preiseingriffe kommen
Regierung formt "Mietpaket 2025" - Preiseingriffe kommen
24.10.2025 | ARAG SE
ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr
ARAG: Kurioses Gerichtswirrwarr
23.10.2025 | GRIN Publishing GmbH
Wie Künstliche Intelligenz Bildung, Sicherheit und Ethik verändert
Wie Künstliche Intelligenz Bildung, Sicherheit und Ethik verändert
23.10.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Polen, Kambodscha und Paraguay bekräftigen ihre Unterstützung für den Autonomieplan für die marokkanische Sahara
Polen, Kambodscha und Paraguay bekräftigen ihre Unterstützung für den Autonomieplan für die marokkanische Sahara

