Einbürgerung: Geburtsortprinzip erleichtert Staatsbürgerschaft
07.05.2013 / ID: 115669
Politik, Recht & Gesellschaft
Bertrange/Luxemburg - Jedes Jahr werden in der Bundesrepublik rund 100.000 Menschen eingebürgert. Etwa 60 Prozent der neuen Staatsbürger kommen dabei aus Europa und nur rund 15 % aus der EU. Die Hürden, einen deutschen Pass zu bekommen, sind relativ hoch. Die Möglichkeiten aber sehr vielfältig. Seit 2000 greift auch das Geburtsortprinzip. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können seitdem unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche werden.
Auf der Webseite einbürgerung.net ist das Geburtsortprinzip erklärt. Frederick Schiwek, Geschäftsführer der herausgebenden International Services S. A., erklärt die Voraussetzungen: "Jedes in Deutschland geborene Kind ausländischer Eltern kann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dieses ist an Bedingungen geknüpft. So muss mindestens ein Elternteil über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen oder eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Freizügigkeitsabkommen besitzen. Dann kann das Kind - gegebenenfalls zusätzlich - den deutschen Pass erhalten. Allerdings gilt dieser nur bis zur Volljährigkeit. Mit dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr muss sich das Kind für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden."
Die Einbürgerung nach dem Geburtsortprinzip ist für in Deutschland geborene ausländische Kinder relativ einfach, weiß Schiwek. Andere Wege zum deutschen Pass sind sehr viel aufwendiger. So muss die Person acht Jahre in Deutschland leben und über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Außerdem ist Voraussetzung, nicht auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen zu sein und keine Straftaten begangen zu haben. Weiterhin sind ausreichend gute Deutschkenntnisse und das Bekenntnis zum Grundgesetz verlangt. Schließlich ist auch der viel diskutierte Einbürgerungstest zu bestehen. Die Voraussetzungen können im Einzelfall erleichtert werden, aber insgesamt, so Frederick Schiwek, "ist dieser Weg sehr beschwerlich und zeitraubend."
Mehr zum Thema Einbürgerung, Einbürgerungstest, Staatsbürgerschaft und das zugrunde liegende Staatsangehörigkeitsgesetz (http://xn--einbrgerung-whb.net) sowie zum Thema Ausländerbehörde finden Internetnutzer auf einbürgerung.net. Das Portal stellt das komplexe Thema Einbürgerung verständlich da und ist ein Einstieg für Interessierte und Betroffene.
http://xn--einbrgerung-whb.net
International Services Company S.A. (ISC S.A.)
12, route de longwy 8080 Bertrange
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