BGH: Keine Erstattung von Zusatzkosten bei der Nacherfüllung im Kaufrecht
22.05.2013 / ID: 117834
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html Wenn ein Unternehmer eine mangelhafte Sache von einem anderen Unternehmer kauft, kann er im Rahmen seines Nacherfüllungsanspruches die Lieferung der mangelfreien Sache verlangen, jedoch nicht die Erstattung etwaiger Zusatzkosten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen http://www.grprainer.com führen aus: Bei solchen Zusatzkosten kann es sich zum Beispiel um Ein- und Ausbaukosten handeln. In seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az. VIII ZR 226/11) stellte der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs fest, dass ein zuvor bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefälltes Urteil vom 16.11.2011 (Az. C-65/09, C-87/09) nicht auf Fälle anwendbar sei, in denen Unternehmer Kaufverträge untereinander abschließen.
Der Entscheidung des EuGH lag zugrunde, dass ein Verbraucher im Rahmen seines Nacherfüllungsanspruches verlangen kann, dass der Unternehmer beim Austausch der mangelhaften Sache sowohl den Ausbau der mangelhaften Sache als auch den Einbau der mangelfreien Sache verrichtet. Ferner ist es für den Unternehmer möglich, den Aus- und Wiedereinbau nicht selbst zu verrichten, sondern lediglich die dafür anfallenden Kosten auszugleichen.
Der BGH begründete damit, dass diese Entscheidung nur auf Kaufverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern anzuwenden sei. Ferner sei es nicht möglich, diese Regelungen im Zuge der richtlinienkonformen Auslegung des § 439 Abs. 1, 2. Alt. BGB auf Kaufverträge zu übertragen, die Unternehmer untereinander abschließen. Dies stehe wohl auch in keinerlei Hinsicht der Entscheidung des EuGH entgegen.
Generell ist einem Käufer davon abzuraten, beim Vorliegen eines Mangels selbst tätig zu werden. Anders als im Werkvertragsrecht gibt es im Kaufrecht nämlich kein gesetzlich geregeltes Recht zur Selbstvornahme. Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung durch den Verkäufer. Dieser soll die Möglichkeit bekommen, bestehende Mängel zunächst selbst zu beheben.
Für einen Käufer, der eine mangelhafte Sache erwirbt, ist es daher wichtig, von Anfang an richtig vorzugehen, um nicht etwa auf Kosten sitzen zu bleiben. Es empfiehlt sich somit in einem solchen Fall den Rat eines im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalts einzuholen, der bestehende Ansprüche prüfen und die weitere Vorgehensweise planen kann. Für Unternehmer lohnt es sich, schon im Vorfeld die Verträge durch einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen.
http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) unter Druck - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) unter Druck - geschlossener Publikumsfonds
13.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Was ist in der Garage erlaubt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Was ist in der Garage erlaubt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
12.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt

