Saisonarbeitskräfte
06.06.2013 / ID: 120659
Politik, Recht & Gesellschaft
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Einstellung von Saisonarbeitskräften (Erntehelfer, Kellner in Ausflugslokalen, Eisverkäufer) - Wie können derartige Arbeitsverhältnisse wirksam befristet werden? Haben Saisonarbeitskräfte im Folgejahr einen Anspruch auf Wiedereinstellung?
Es ist Frühjahr, die Biergartensaison ist eröffnet, bald beginnt die Spargelernte, später die Weinlese. Vielerorts werden für einen relativ kurzen Zeitraum viele Arbeitskräfte benötigt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirft dies eine Reihe von Fragen auf. Die wichtigsten werden nachfolgend beantwortet.
Wie kann der Arbeitsvertrag mit einer Saisonkraft wirksam befristet werden?
Grundsätzlich kommen eine kalendermäßige Befristung (Zeitbefristung) oder eine Zweckbefristung oder aber eine sogenannte Doppelbefristung (kombiniert aus Zeit und Zweck) in Betracht.
Bei der nachfolgend vorgeschlagenen Klausel handelt es sich um eine Doppelbefristung. Diese Befristungsart ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht genau klar ist, an welchem Tag der Zweck erreicht ist (wann genau der Saisonbetrieb endet). Mit dieser Klausel würde das Arbeitsverhältnis auch schon zu einem früheren Zeitpunkt enden, wenn z. B. der Saisonbetrieb außerplanmäßig wegen schlechten Wetters vorzeitig eingestellt werden müsste.
Der/die Mitarbeiter/in wird vom Arbeitgeber als ... im ... ab dem ... eingestellt. Der Geschäftsbetrieb im ... erfolgt regelmäßig nur in der Zeit von April bis November eines Jahres. Die Befristung erfolgt zu folgendem Zweck: Beschäftigung als Saisonkraft im ....
Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Zwecks (Einstellung des Saisonbetriebs im Herbst) jedoch spätestens mit Ablauf des ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wichtig: In der Regel wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch während der Befristung ordentlich kündigen können. Dann ist folgender Zusatz erforderlich:
Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Befristung ordentlich von beiden Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.
Hat ein Arbeitnehmer in der kommenden Saison Anspruch auf Wiedereinstellung?
Einen gesetzlichen Anspruch eines Saison-Arbeitnehmers auf Erteilung einer Wiedereinstellungszusage für die nächste Saison gibt es nicht. Grundsätzlich kann also auch die wiederholte Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Saisonarbeiter sachlich gerechtfertigt sein und damit wirksam sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung dann in Betracht, wenn über mehrere Jahre hinweg sämtliche Mitarbeiter wieder eingestellt werden, die dies wünschen. Feste Zeitgrenzen gibt es hier nicht.
Was ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ende der Saison weiterbeschäftigt?
Dann wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes um. Der Arbeitnehmer genießt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (mindestens halbes Jahr Beschäftigungsdauer, mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb) Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

