OLG München bestätigt Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR
07.06.2013 / ID: 120741
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html Mit Beschluss vom 04.04.2013 bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) München anscheinend die geltend gemachten Fehler im Prospekt zur Debi Select Flex Fonds GbR.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg http://www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen dieses Beschlusses stellte das OLG wohl zugleich fest, dass dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Zeichnung entstanden ist, aus Prospekthaftung zusteht. Das Gericht verurteilte die Beklagte wohl dazu, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen, diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien und letztlich auch dazu, die Gerichtskosten zu tragen. Wie es scheint, wurde dem Kläger bereits der volle Betrag durch die Beklagte ausgezahlt.
Das OLG München bestätigte, dass die geltend gemachten Prospektfehler tatsächlich und vollumfänglich vorliegen würden. Im Rahmen von Zeichnungen sind die jeweilig tätigen Anlageberater und die Prospektverantwortlichen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu verpflichtet, den an sie herantretenden Anleger vollumfänglich über bestehende Risiken der Beteiligung aufzuklären. Dementsprechend wurden nun wohl auch Klagen gegen viele Anlageberater, deren Gesellschaften und der Geschäftsführer der entsprechenden Fonds eingereicht, denn viele Anleger wurden wohl im Rahmen der Zeichnung nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen.
Das Risiko der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht beispielsweise in der vollumfänglichen Haftung mit dem gesamten Privatvermögen für alle bestehenden Verbindlichkeiten der GbR, d.h. es besteht keine Haftungsbegrenzung.
Fehlt eine solche Aufklärung, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Rückabwicklung der entsprechenden Beteiligung, d.h. der Betroffene ist so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie gezeichnet. Dann wird der Betroffene, wie gezeigt, auch von weiteren Verbindlichkeiten seitens der Fondsgesellschaft freigestellt und hat die angefallenen Gerichtskosten nicht zu tragen.
Betroffene Anleger sollten den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht tatenlos hinnehmen und ihre Beteiligungen von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser prüft den Sachverhalt umfassend und einzelfallbezogen und kann geschädigten Anlegern dabei helfen, eventuell bestehende Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Um das Risiko der Verjährung zu vermeiden, sollten betroffene Anleger unverzüglich Rechtsrat bei einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt einholen.
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) unter Druck - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) unter Druck - geschlossener Publikumsfonds
13.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Was ist in der Garage erlaubt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Was ist in der Garage erlaubt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
12.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt

