Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR durch OLG München bestätigt
28.06.2013 / ID: 124491
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html Das OLG München soll mit Beschluss vom 04.04.2013 bestätigt haben, dass den Klägern Schadensersatzansprüche wegen der vorliegenden Prospektfehler gegen die Debi Select Flex Fonds GbR zustehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München soll mit diesem Beschluss herausgestellt haben, dass die von den Klägern geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR gegeben sind. Im Zuge dessen könne dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens aus Prospekthaftung zustehen. Weiterhin soll das Gericht die Beklagte wohl dazu verurteilt haben, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen und diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. Auch die Kosten des Gerichts wurden der Beklagten auferlegt. Diese soll dem Kläger bereits den vollen Betrag ausgezahlt haben.
Nach Ansicht des Gerichts lägen die vorgebrachten Fehler im Prospekt vollständig vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die tätigen Anlageberater und Prospektverantwortlichen im Verlauf der Zeichnung die Pflicht, die Anleger umfänglich über die möglichen Risiken der Investition aufzuklären. Das hat zur Folge, dass viele Anleger gegen die Anlageberater, deren Gesellschaften und Gesellschaftsführer Klage eingereicht haben, weil diese sie hinsichtlich der bestehenden Risiken nicht richtig beraten haben sollen.
Die Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) birgt für die Anleger ein nicht geringfügiges Risiko. Es besteht keine Haftungsbegrenzung, wodurch die Beteiligten für alle bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft vollständig mit ihrem Privatvermögen haften.
Werden die Anleger nicht über diese Risiken aufgeklärt, besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung der Beteiligung. Demnach sind sie so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht gezeichnet. Folglich ist der Betroffene auch von weiteren Verbindlichkeiten seitens der Fondsgesellschaft freigestellt und hat die angefallenen Gerichtskosten nicht zu tragen.
Schäden und Verluste aus einer solchen Beteiligung sollten nicht einfach so hingenommen werden. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann den Fall prüfen und möglicherweise dafür sorgen, dass das eingesetzte Kapital noch nicht verloren ist. Nach einer umfassenden und einzelfallbezogenen Prüfung kann er den geschädigten Anlegern behilflich sein, eventuell bestehende Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Mit der Einholung des Rechtsrates bei einem Rechtsanwalt sollten sich Anleger nicht zu viel Zeit lassen, ansonsten droht die Verjährung einzutreten.
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

