Unwirksamkeit von Klauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen
05.07.2013 / ID: 125591
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html In Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern soll der Bundesgerichtshof (BGH) die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" für unwirksam erklärt haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll nun mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) festgestellt haben, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen könne, welche Geschäfte von dem in ihnen enthaltenen Ausschluss erfasst sein sollen. Deswegen sollen die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern unwirksam sein.
Mit den Klauseln in den Versicherungsbedingungen soll insbesondere bestimmt worden sein, dass die Rechtsschutzversicherer den Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen), sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" gewähren.
Die Klauseln seien insbesondere nicht transparent genug und somit unwirksam. Bei den Begriffen "Effekten" und "Grundsätze der Prospekthaftung" handele es sich nicht um fest umrissene Begriffe der Rechtssprache, sodass sich ihre Bedeutung auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens nicht ausreichend erschließe.
Deshalb soll der BGH den auf Unterlassung in Anspruch genommenen Rechtsschutzversicherern die Verwendung derartiger Klauseln untersagt haben.
Die Bedeutung eines umfassenden Rechtschutz ist für Anleger häufig von großer Bedeutung. Denn oft führt die Versagung des Rechtsschutzes durch die Anleger dazu, dass diese bei Schwierigkeiten mit ihrer Beteiligung keinen Rechtsanwalt aufsuchen und so einen gerichtlichen Prozess umgehen. Sollten solchen Anlegern beispielsweise aufgrund einer falschen Anlageberatung durch eine Bank oder einen anderen beratenden Finanzdienstleister eigentlich Schadensersatzansprüche zustehen, können diese Ansprüche unter Umständen schwer vor einer möglichen Verjährung durchgesetzt werden.
Für Anleger, die von einer solchen "Effektenklausel" oder "Prospekthaftungsklausel" in ihren Versicherungsbedingungen des Rechtsschutzversicherers betroffen sind, bedeutet die aktuelle Rechtsprechung des BGH erfreuliche Nachrichten. Auch Rechtsschutzversicherungen zwingt sie zum Umdenken.
Im Hinblick auf andere in den Versicherungsbedingungen enthaltene Klauseln muss ein im Versicherungsrecht und im Kapitalmarkrecht versierter Rechtsanwalt stets für den Einzelfall prüfen, ob diese wirksam sind oder nicht.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

