Beweispflicht des Vorstandes bei Schadensersatzansprüchen
17.07.2013 / ID: 127378
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Vorstand.html Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat bei der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht einen weiten Spielraum. Dadurch verringert sich das Haftungsrisiko ein wenig.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: In Ausübung seiner Tätigkeit muss der Vorstand eines Unternehmens einige Pflichten berücksichtigen. Oberstes Gebot ist in diesem Zusammenhang die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. An diesem Maßstab muss er sich messen lassen. Im Rahmen eines etwaigen Schadensersatzprozesses liegt die Beweislast im Zweifel beim Vorstand. Der BGH hat in einigen Urteilen aber bereits darauf hingewiesen, dass die Sorgfaltspflicht des Vorstandes bei seiner unternehmerischen Tätigkeit weit zu verstehen sei.
Eine zu enge Auslegung des Sorgfaltsbegriffes würde die Tätigkeit zu weit einschränken und ein vernünftiges unternehmerisches Handeln fast unmöglich machen. Das Eingehen wirtschaftlicher Risiken gehört zum täglichen Geschäft eines am Wirtschaftsleben teilnehmenden Unternehmens. Allerdings sollte der Vorstand immer das Unternehmenswohl beachten und nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe für seine Tätigkeit nachweisen können. Somit ist eine Haftung nicht schon alleine dann gegeben, wenn sich ein Geschäft als Misserfolg herausstellt oder ein Schaden durch leichte Fahrlässigkeit entsteht.
Der Aufsichtsrat und insbesondere die Gerichte müssen also im Einzelfall unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Fakten entscheiden, ob der Vorstand eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat. Sicherlich sollte dabei der Schutz der Aktionäre nicht aus den Augen verloren werden, da diese keinen Einfluss auf die Geschäfte des Unternehmens nehmen können. Die Abgrenzung zwischen unternehmerischen Risiko und leichtsinnig eingegangen Verlustgeschäften kann in der Praxis meist nur mit Hilfe externer Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden.
Die Haftungsrisiken eines Vorstandsmitglieds sind im Voraus oft nicht abzusehen. Während eine Schadensersatzprozesses sollten sich alle Betroffenen rechtliche Hilfe besorgen und möglicherweise auch die Dienste von Wirtschaftsprüfern in Anspruch nehmen. Liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor, so hat die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt prüft einzelfallbezogen, ob Ansprüche vorliegen und wie man diese durchsetzen kann. Zudem kann er bereits im Vorfeld dafür sorgen, dass die Haftungsproblematik nicht das tägliche Geschäft beeinflusst. Sowohl die Gesellschafter als auch der Vorstand einer Aktiengesellschaft sollten sich bei aufkommenden rechtlichen Fragen an einen kompetenten Anwalt wenden.
http://www.grprainer.com/Vorstand.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

