Verspätete Ausschüttung des Degi Europa
23.07.2013 / ID: 128275
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Degi-Europa-Fonds-Immobilienfonds.html Wie es scheint, verspäten sich die geplanten Ausschüttungen des Degi Europa um zwei Monate.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Anleger des offenen Immobilienfonds Degi Europa, welcher sich bereits seit mehreren Jahren in der Krise und daher in der Auflösung befindet, können auf die lang ersehnte sechste Ausschüttung des offenen Immobilienfonds hoffen. Allem Anschein nach wird die für Juli 2013 versprochene Ausschüttung allerdings erst zwei Monate später, vermutlich im September 2013, erfolgen.
Diese Ausschüttung, die demnach verspätet erfolgen wird, wird gleichzeitig die letzte Ausschüttung des betreffenden Fonds sein. Zu der Verspätung kam es wohl aufgrund von erneuten Verzögerungen beim Immobilienverkauf.
Zugleich mit der Ausschüttung sollen wohl alle restlichen Kredite, welche der Fonds aufgenommen hatte, zurückgezahlt werden, da die Fondsgesellschaft die Verwaltung dieses Fonds scheinbar zum 30. September auch gekündigt hat.
Der Degi Europa geriet im Jahr 2010 in die Krise. Die Anleger des Degi Europa haben seitdem bereits fünf Ausschüttungen erhalten, welche jedoch auch nicht besonders hoch ausgefallen sind, da es auch früher schon Verkaufsschwierigkeiten in Bezug auf die betreffenden Immobilien gab. Dementsprechend gering sind dann auch die jeweiligen Ausschüttungen an die betroffenen Anleger ausgefallen. Im Jahr 2011 waren es noch drei Euro pro Anteil, ein Jahr später schon nur noch 1,55 Euro.
Es bleibt abzuwarten, wie viel die geschädigten Anleger dieses letzte Mal im September dieses Jahres erhalten werden. Im Rahmen der fünften Ausschüttung erhielten die betroffenen Anleger schon nur noch 60 Cent pro Anteil.
Für betroffene Anleger ist es ratsam, sich über etwaige Ansprüche beraten zu lassen. Unter Umständen stehen Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder fehlender Aufklärung über Provisionen zu.
Es empfiehlt sich, hierfür Rechtsanwälte hinzuzuziehen, die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht vertraut sind.
Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten Anleger zeitnah einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Ansonsten könnten bestehende Ansprüche aufgrund eingetretener Verjährung nicht mehr durchsetzbar sein.
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