Schikaneverbot im Arbeitsrecht
24.07.2013 / ID: 128535
Politik, Recht & Gesellschaft
Schikaneverbot im Arbeitsrecht: Aufforderungen, die allein dazu dienen, den Arbeitnehmer zu schikanieren, muss dieser nicht Folge leisten. Urteil des Landesarbeitsgerichts LArbG Berlin-Brandenburg vom 31. Mai 2013 - 6 Sa 373/13 -, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr harmonisch läuft, der Arbeitgeber eigentlich kündigen will, aber keinen Kündigungsgrund hat, wird gelegentlich zu Tricks gegriffen. Man versucht durch Schikane, Mobbing und Ähnliches den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung zu veranlassen. Eine beliebte Methode hierbei: Dem Arbeitnehmer werden Arbeiten zugewiesen, für die kein Bedarf besteht.
Dazu in der zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin: Eine Aufforderung des Arbeitgebers, die Arbeit an einer auswärtigen Betriebsstätte aufzunehmen, stellt eine mit Treu und Glauben unvereinbare Schikane dar, wenn dort überhaupt kein Bedarf an einer Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht.
Eine solche Aufforderung muss der Arbeitnehmer nicht befolgen. Der Arbeitgeber kann wegen der Verweigerung wieder abmahnen, noch kündigen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Vorsicht bei der Verweigerung von Anweisungen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall hatte Glück. Eine solche Verweigerung kann aber auch ins Auge gehen. Stellt das Gericht nämlich später fest, dass die Anweisung berechtigt war, können dem Arbeitnehmer daraus erhebliche Nachteile bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.
Wenn der Arbeitnehmer schikanöse Anweisungen erhält, empfehle ich in der Regel folgendes Vorgehen:
- Die Anweisung wird (unter Vorbehalt) befolgt.
- Gleichzeitig wird der Arbeitgeber schriftlich und unter Fristsetzung aufgefordert, künftig von derartigen Anweisungen abzusehen.
- Im Falle der Weigerung, wird per Klage im arbeitsrechtlichen Verfahren festgestellt, ob die Weisung berechtigt oder unberechtigt ist.
Vorteil dieser Verfahrensweise: Man riskiert nicht den Arbeitsplatz.
LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2013 - 6 Sa 373/13 -, juris
24.7.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
08.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?

