Eigene Werbung mit fremden Markennamen
31.07.2013 / ID: 129426
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Markenschutz.html Wird ein fremder Markenname als Element für eigene Werbung genutzt, kann der Markeninhaber unter Umständen einen Unterlassungsanspruch haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.03.2013 (Az. 6 U 170/12) soll das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden haben, dass einem Markeninhaber ein Unterlassungsanspruch gegen einen Ladeninhaber zustehe, wenn dieser den fremden Markennamen als Bestandteil für seine eigene Werbung nutzt. Das OLG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Beklagte mit Werbeschildern, auf denen sich der Markenname der Klägerin befand, für seine eigene Werbung geworben haben soll. Das Gericht soll die Auffassung vertreten haben, dass für den Markeninhaber die Gefahr bestehen könnte, dass potentielle Kunden davon ausgehen könnten, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber eine vertragliche Beziehung bestehen würde.
Die Klägerin hatte ihre Produkte bisher allein über exklusive Partner vertrieben. Sie sah in der Werbung mit ihrem Markennamen eine Verletzung desselben. Sie wollte eine Schädigung ihres Rufes, den sie durch den exklusiven Vertrieb erworben hatte, vermeiden. Diese Ansicht soll nun auch das OLG bestätigt haben. Nach Auffassung der Richter solle ein Imageschaden möglich sein. Gegen die Annahme einer Vertragsbeziehung zwischen dem klagenden Unternehmen und dem Beklagten durch potentielle Kunden soll insbesondere auch nicht sprechen, dass neben der Marke der Klägerin noch weitere Marken auf den Werbeschildern auftauchten.
Ein Hinweis im Schaufenster des Händlers auf eine nicht bestehende Beziehung zwischen den Parteien solle nur unter gewissen Umständen der Irreführungsgefahr des Kunden entgegenwirken. Dies sei insbesondere nur dann der Fall, wenn der Verbraucher diesen Hinweis im Rahmen der Kenntnisnahme der Marke auch wahrnehme. Im vorliegenden Fall soll der Beklagte sich auf eine Kennzeichnung mangels adäquaten Hinweises nicht berufen können.
Die Materie des Markenrechts kann bisweilen Probleme bereiten und ist für einen Laien oft nur schwer zu durchschauen. Dabei ist es im Hinblick auf die bestehenden Möglichkeiten und Rechtsfolgen von besonders großer Bedeutung, eine genaue rechtliche Prüfung vorzunehmen.
Ebenso ist es wichtig im Fall einer Verletzung der eigenen Marke möglichst schnell vorzugehen, um etwaige Schadensersatzansprüche nicht verwirken zu lassen und einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen.
Ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt prüft im Einzelfall alle rechtlichen Möglichkeiten.
http://www.grprainer.com/Markenschutz.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

