LG Bremen: Verpflichtung von Lebensversicherern zu regelmäßigen Auszahlungen
12.08.2013 / ID: 131078
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html Das LG Bremen entschied, dass Lebensversicherer aus einer Kapitallebensversicherung selbst dann Auszahlungen an Versicherungsnehmer zu leisten haben, wenn das verbleibende Kapital nicht ausreicht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 2 O 2469/11) hat das Landgericht (LG) Bremen statuiert, dass ein großer britischer Lebensversicherer, der eine Kapitallebensversicherung anbiete, auch dann zu regelmäßigen Auszahlungen an die Versicherungsnehmer verpflichtet sei, wenn der Wert des noch verbleibenden Kapitals eigentlich nicht ausreiche. Konkret soll es wohl um den Lebensversicherungsvertrag vom Typ "Wealthmaster Noble" gegangen sein.
Grundlegend für die Entscheidung des Landgerichtes im Hinblick auf die Verfahrensweise der Lebensversicherung soll wohl ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.07.2012 (Az.: IV ZR 122/11) gewesen sein. Das LG Bremen hat es auch für unzulässig erklärt, dass Lebensversicherer zunächst monatliche Zahlungen leisten und später erklären, weitere Auszahlungen nur dann vornehmen zu können, wenn ausreichend Anteile vorhanden sind.
Ferner sei es für einen Laien aus dem Versicherungsvertrag gar nicht ersichtlich, dass die dargestellten Zahlungen aus einer Beispielsrechnung unter dem Vorbehalt stünden, dass eine Gegenfinanzierung durch die Anteilswerte möglich sei. Die Leistungen seien im Versicherungsantrag und in dem Versicherungsschein ohne Einschränkungen dargestellt worden.
Eine Vielzahl weiterer Verfahren selber Thematik soll nun deutschlandweit anhängig sein. Für Anleger können die bisherigen Entscheidungen ein Hoffnungsschimmer sein.
Betroffene Anleger sollten deshalb den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht tatenlos hinnehmen. Sollten Anleger einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, oder sogar ein Darlehen für die Einzahlung in eine solche Versicherung aufgenommen haben, sollten diese einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Zunächst wird dieser überprüfen, ob eventuell beim Abschluss des Versicherungsvertrages falsch beraten worden ist, insbesondere ob zum einen mit falschen Angaben zu der Höhe der Renditen geworben worden ist und/oder die Risiken verschwiegen wurden.
Ein Anwalt wird auch mögliche, rechtliche Ansprüche gegen die britische Versicherung prüfen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation rechtlich von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
08.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?

