Die Gewährung des Urlaubs
14.08.2013 / ID: 131407
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Erfüllt der Arbeitnehmer die Wartezeit nach § 4 BUrlG, so hat er einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen. Die Regelung bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche. Wird im Betrieb des Arbeitgebers in der 5-Tage-Woche gearbeitet, so beträgt der Anspruch 20 Arbeitstage. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat. Darüber hinaus muss der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, mindestens aber für die Dauer von 12 Werktagen nacheinander.
Bei den dringenden betrieblichen Belangen, die einer Urlaubsgewährung entgegenstehen, gelten strenge Anforderungen. Der Arbeitgeber kann sich nicht auf jede Störung im Betriebsablauf berufen, sondern nur auf massive Beeinträchtigungen. Solche bestehen bei dauerhafter Unterbesetzung in einer Abteilung oder bei einem besonders hohen Krankenstand in der Belegschaft bzw. bei besonders arbeitsintensiven Zeiten in einzelnen Branchen. Kollidieren Urlaubswünsche von mehreren Arbeitnehmern, so kann der Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch nicht allein deswegen ablehnen, sondern muss dafür wieder betriebliche Gründe haben. Bestehen diese betrieblichen Gründe, so geht der Arbeitsurlaubsanspruch des Arbeitnehmers vor, der unter sozialen Gesichtspunkten in urlaubsrechtlicher Hinsicht vorzugswürdig ist. Hier muss der Arbeitgeber insbesondere bewerten, welche Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Urlaubsmöglichkeiten seines Partners und der Kinder, des bisher gewährten Urlaubs und der Erholungsbedürftigkeit bevorzugt zu behandeln ist.
Der Regelfall ist die zusammenhängende Gewährung des Urlaubs. Kann dies nicht erfolgen, so ist zumindest ein zusammenhängender Urlaub von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen zu gewähren, § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG. Die Gewährung von Urlaub in Einzeltagen ist damit keine ordnungsgemäße Urlaubsgewährung.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber:
Juristisch praktikabel und zulässig ist die Urlaubseinteilung aufgrund einer Urlaubsliste. Auch kann der Arbeitgeber Urlaub gewähren durch Anordnung von Betriebsurlaub. Will der Arbeitgeber den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen ablehnen, so bedarf dies sorgfältiger Prüfung und Begründung. Die Beweislast für das Vorliegen betrieblicher Gründe trägt der Arbeitgeber. Gelingt in dieser Nachweis nicht, entstehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Will der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch möglichst vollständig nach seinen Wünschen realisieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Stellung eines Urlaubsantrages. Dieser Urlaubsantrag sollte die Urlaubssituation im Betrieb wie auch gegebenenfalls saisonale Schwankungen berücksichtigen. Ein Recht auf Selbstbeurlaubung hat der Arbeitnehmer nicht; eine solche Selbstbeurlaubung kann ein Kündigungsgrund sein. Eine frühzeitige Urlaubsplanung ist daher notwendig, um den Urlaub gegebenenfalls auch noch durchsetzen zu können.
09.08.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie

