FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin stellte offenbar Insolvenzantrag
16.08.2013 / ID: 131813
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Fondshaus-Hamburg-FHH-Schiffsfonds.html Ein Schiffsfonds des Fondhauses Hamburg ist offenbar insolvent. Der FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin hat laut Fondstelegramm am Amtsgericht Niebüll Antrag auf Insolvenz gestellt (Az: 5 IN 79/13).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen http://www.grprainer.com führen aus: Mit dem FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin ist offenbar ein weiterer Schiffsfonds des Fondhauses Hamburg in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Schon vor rund vier Jahren soll das Containerschiff in schwere Fahrwasser geraten sein und nur mit einer kräftigen Finanzspritze konnte der Betrieb aufrechterhalten werden.
Anscheinend war die Finanzspritze nicht stark genug und konnte die Insolvenz im Endeffekt nicht verhindern. Denn nach wie vor steckt die Schifffahrt in einer schweren Krise, da es massive Überkapazitäten gibt. Den Anlegern des FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin droht nach dem Insolvenzantrag nun der Totalverlust ihres investierten Geldes. Im schlimmsten Fall fordert der Insolvenzverwalter sogar bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurück.
Allerdings haben die Anleger auch durchaus Chancen, sich gegen den Verlust ihres Geldes zu wehren. Sie können ihre Kapitalanlage von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen lassen. Diese Ansprüche können sich unter Umständen aus einer fehlerhaften Anlageberatung herleiten lassen.
Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Aufklärung über die Risiken der Anlage. Schiffsfonds wurden allerdings in vielen Fällen als extrem sichere Geldanlage, die sich auch ideal für die Altersvorsorge eignet, beworben. Die Risiken, wie zum Beispiel der Totalverlust des Geldes, wurden hingegen gerne verschwiegen. Außerdem blieb auch oftmals die Aufklärung über die Rückvergütungen (Kick-Backs), die der Bankberater für die Vermittlung des Schiffsfonds erhält, aus. Auch dies untermauert den Anspruch auf Schadensersatz, wie der Bundesgerichtshof inzwischen eindeutig festgestellt hat.
Natürlich muss immer im Einzelfall überprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung eines Schiffsfonds vorliegt.
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