Pressemitteilung von Dr. Alfried Große

Kinderbetreuungskosten nur noch als Sonderausgabe abzugsfähig


19.08.2013 / ID: 131985
Politik, Recht & Gesellschaft

Essen, 19. August 2013*****Bisher (bis 2011) waren Kinderbetreuungskosten nur dann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar, wenn beide Elternteile arbeiten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können (z. B. Ausbildung, Krankheit oder Behinderung). Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2012 folgende Änderungen bei den Kinderbetreuungskosten gelten.

"Die Kinderbetreuungskosten sind nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig. Dafür müssen die Eltern aber keine persönlichen Voraussetzungen mehr nachweisen. Vielmehr haben sie Anspruch auf das Absetzen von Kinderbetreuungskosten der Kinder im Alter bis 14 Jahren im Rahmen der Höchstbeträge (4.000 EUR). Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

http://www.franz-partner.de
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1 45138 Essen

Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Alfried Große
16.07.2014 | Dr. Alfried Große
Das war doch keine Unfallflucht!
20.06.2014 | Dr. Alfried Große
Zinsen aus Privatdarlehen versteuern
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 434.217
PM aufgerufen: 74.993.592