Weitere Entwicklung Juragent Prozesskostenfonds
23.08.2013 / ID: 132868
Politik, Recht & Gesellschaft
Mit einem Urteil vom 09.07.2013 (AZ: II ZR 9/12) hat der Bundesgerichtshof über Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit den skandalumwitterten Juragent Prozesskostenfonds entschieden. Der BGH hat insbesondere gegenüber den Gründungsgesellschaftern Juragent AG und der Treuhandkommanditistin Treukommerz GmbH eine Schadenersatzhaftung im Grunde bejaht. Bestätigt wird insoweit eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Aufgehoben wurde eine Entscheidung des OLG Celle, welche die Treukommerz GmbH nicht in der Schadenersatzpflicht sah. Insgesamt wurde das Verfahren allerdings wegen insolvenzrechtlicher Besonderheiten zurückverwiesen.
"Für die geschädigten Anleger der Juragent-Prozesskostenfonds könnte dies einen Hoffnungsschimmer bedeuten. Die Treukommerz GmbH ist bekanntlich in die Insolvenz gegangen. Der Insolvenz-Verwalter der Treukommerz GmbH hatte mitgeteilt, dass eine Vermögensschadenshaftpflicht Versicherung für Ansprüche gegen die Insolvenzschuldnerin bestand und er die Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren freigeben werden. Offen ist derzeit noch, ob die betreffende Versicherung freiwillig zahlt oder verklagt werden muss und welche Anleger sich hier konkret an die Gothaer wenden können", teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke von der Kanzlei Röhlke Rechtanwälte (http://www.kanzlei-roehlke.de) mit, der eine Vielzahl geschädigter Juragent Anleger vertritt.
Fehlerhafter Emissionsprospekt
Hintergrund der BGH-Entscheidung war ein Fehler des Juragent-Emissionsprospektes. Dort wurde "vergessen" zu erwähnen, dass die Zentralfigur der Juragent-Fonds, der mittlerweile verstorbene Herr Mirko Heinen (http://www.kanzlei-roehlke.de/lg-berlin-juragent-und-heinen-mussen-zahlen/http://) , bereits vor Auflage der Juragent-Fonds eine Vielzahl von Vorstrafen angesammelt hatte, unter anderem im einschlägigen Bereich der Betrugsdelikte. Dieses ist aber nach Ansicht des Bundesgerichtshofes im Prospekt mitteilungsbedürftig, da eine Vorstrafe wegen Betruges der maßgeblichen Zentralfigur selbstverständlich für die Entscheidung des Anlegers maßgebend sein kann, wem er sein Geld anvertraut. Da Heinen zugleich Vorstand der Juragent AG bei Auflage der Prospekte war, wurde sein Wissen über die eigenen Vorstrafen der Juragent AG als Prospektverantwortlicher Emissionsgesellschaft zugerechnet, so dass auch eine Haftung dieser Aktiengesellschaft bestand.
Fraglich war bisher in den Vorinstanzen, ob auch die Treukommerz GmbH, der eine Kenntnis von diesen Vorstrafen nicht nachgewiesen werden konnte, für diesen Prospektfehler haften muss. "Auch hier hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Haltung zur Zurechnung von Verrichtungsgehilfen bestätigt. Heinen und die Juragent AG waren, da sie den Emissionsprospekt geschrieben haben und die Treukommerz GmbH sich bei der Anbahnung der Treuhandverträge mit den Anlegern auch dieses Prospektes bedient hat, der Treukommerz GmbH zurechenbar. Das bedeutet nach allgemeinem Zivilrecht, das es nicht auf die Kenntnis der Treukommerz GmbH selbst ankommt, sondern auf das Wissen ihrer Hilfspersonen, also des Betrügers Heinen", erläutert Rechtsanwalt Röhlke.
Die Juragent-Fonds, insbesondere der Prozesskostenfonds IV gerieten um das Jahr 2009 herum in schweres Fahrwasser. Zunächst einmal musste mitgeteilt werden, dass das zu finanzierende Prozessvolumen nicht annähernd erreicht wurde. Dann wurde der ehemalige Vorstand Heinen abberufen und es bildeten sich unterschiedlichste Interessengruppen, die um die Geschäftsführung der Juragent-Fonds stritten. Zu allem Überfluss verschwanden auch noch mehrere Millionen Euro aus dem Vermögen des Fonds in die Schweiz, wo sie allerdings von der Staatsanwaltschaft arrestiert worden. Gegenwärtig ist noch offen, wem dieses Geld tatsächlich zusteht und ob die Anleger hierauf einen Zugriff bekommen sollen.
Für Anleger besteht Hoffnung auf Schadenersatz
"Die Vorgänge um den Niedergang der Juragent-Fonds zeichnen sich durch ein hohes Maß von Intransparenz aus und sind durch das Bemühen gekennzeichnet, das noch vorhandene Vermögen unter unterschiedlichsten Interessengruppen aufzuteilen. In den Diadochen-Kämpfen um das Restvermögen der Juragent Gruppe dürften die meisten Anleger inzwischen den Überblick verloren haben. Umso erfreulicher ist es, dass der Bundesgerichtshof nunmehr klare Worte zum Schadenersatzanspruch gegen die Treukommerz GmbH gefunden hat. Sofern die betroffenen Anleger nun tatsächlich vollen Schadenersatz von einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bekommen können, scheint ein gutes Ende der Angelegenheit in greifbare Nähe gerückt zu sein", meint Rechtsanwalt Röhlke. Er rät allen Anlegern, sich umgehend kompetent beraten und Ansprüche prüfen zu lassen, um evtl. bereits angelaufene Verjährungsfristen noch umgehen zu können.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtanwalt
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