Fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit Medienfonds Montranus - Kapitalmarktrecht
28.08.2013 / ID: 133403
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Montranus-Fonds.html Eine fehlerhafte Beratung, insbesondere bei mangelhafter Aufklärung über Rückvergütungen, kann die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möglich machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: In einem aktuellen Urteil (Az.: 27 O 24684/10) sprach das Landgericht (LG) München einer Anlegerin des Medienfonds "Montranus Beteiligungs GmbH & Co.Verwaltungs KG" (Hannover Leasing Nr. 143) Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung zu. Im Zuge des Beratungsgesprächs habe der für eine Bank tätige Anlageberater die Klägerin nicht über die fließenden Rückvergütungen ("kick-backs") aufgeklärt. Berater haben aber generell, auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, gegenüber dem Anleger die Pflicht über solche "kick-backs" zu informieren. Erfolgt eine Aufklärung nicht, ist hierin eine fehlerhafte Anlageberatung zu sehen, was Schadensersatzansprüche begründen kann.
Vor Gericht habe die Beklagte ausgeführt, dass Rückvergütungen im Verkaufsprospekt erwähnt würden. Die im Prospekt getroffene Regelung, wonach "kick-backs" einer Vertriebstochter des Fondsinitiators zufließen würden, überzeugte die Richter nicht. Vielmehr sei maßgeblich, ob auch die beratende Bank genannt wurde. Dies war hier nicht der Fall, weshalb eine Aufklärung über die Rückvergütungen nicht stattgefunden habe. Grundsätzlich haben Anleger ein großes Interesse daran zu erfahren, wem diese Rückvergütungen zukommen. Denn so können sie einschätzen, ob der Berater bei der Empfehlung unabhängig oder aus eigenen finanziellen Motiven handelt.
Ferner hatte sich das LG auch mit der Frage zu beschäftigen, ob ein wirksamer Beratungsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Vor der Zeichnung habe die Bank gegenüber der Klägerin in einem Werbeschreiben mit der Anlageberatung geworben und sich zusätzlich in einem persönlichen Telefonat über die Risikobereitschaft informiert. Diese Umstände haben das Gericht dazu veranlasst, einen Beratungsvertrag im vorliegenden Fall anzunehmen.
In der Vergangenheit scheint es des Öfteren zu Fehlern im Zusammenhang mit Prospekten und Beratungsgesprächen gekommen zu sein. Gerade wenn es um fehlende Informationen bezüglich Rückvergütungen geht, sollten Betroffene hiergegen vorgehen. Oftmals bietet sich für Anleger die Chance ihr eingesetztes Kapital wiederzuerlangen. In solchen Fällen sollten sich Anleger an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt wenden, der ihnen dabei helfen kann ihre Ansprüche durchzusetzen. Anlegern ist zu raten, sich unverzüglich Rechtsbeistand zu suchen, damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden kann.
http://www.grprainer.com/Montranus-Fonds.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
Mali entzieht der "DARS" die Anerkennung; Kenia begrüßt den marokkanischen Autonomieplan
09.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
Seit 9 Jahren fairste Konditionen
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
08.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?

