BDS-Umfrage: Mindestlöhne für Selbstständige kein rotes Tuch
19.09.2013 / ID: 137160
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Umfrage zufolge sind 42,8 Prozent für einen gesetzlichen Mindestlohn, 37,6 Prozent sind für eine tarifvertragliche Lohnuntergrenze wie sie von der CDU favorisiert wird. Je kleiner die Unternehmen sind, umso geringer ist der Wiederstand gegen eine solche Regelung. Bei den größeren Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern liegt die Zustimmung zu Mindestlöhnen nur bei 25 Prozent, während 31 Prozent jegliche Lohnuntergrenze ablehnen.
"Für die Selbstständigen sind Mindestlöhne kein rotes Tuch mehr. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels können sich die meisten Mittelständler in Baden-Württemberg ohnehin nicht leisten, ihren Mitarbeitern so geringe Löhne zu bezahlen. Und sie machen es in der Regel auch aus sozialer Verantwortung nicht. Aber sie nehmen wahr, dass offensichtlich in manchen Großbetrieben der Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Bei dieser Konkurrenz wird es dann immer schwieriger mit ordentlichen Löhnen im Wettbewerb zu bestehen", interpretiert Verbandspräsident Günther Hieber die Ergebnisse. "Deshalb besteht der Wunsch, dass eine untere Lohngrenze zum einen den Menschen ein auskömmlichen Verdienst beschert, zum anderen aber auch sozial korrektes Verhalten nicht bestraft wird", so Hieber.
Der BDS-Präsident warnte jedoch von den Folgen eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in ganz Deutschland. "Was in Baden-Württemberg niemandem wehtut, führt in anderen Teilen Deutschlands schnell zum Abbau von Arbeitsplätzen", so Hieber, der auch Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen ist. "Wir brauchen deshalb eine Lösung, die regionale Unterschiede berücksichtigt". Vor allem warnte er davor, dass es zukünftig in Wahlkämpfen einen Überbietungswettbewerb um die höchsten Mindestlöhne geben könnte. "Wer bei einem so sensiblen Thema wie der Lohnfindung das Rad auch nur ein bisschen überdreht steht schnell vor einem Scherbenhaufen in Form eines Abbaus von Arbeitsplätzen", warnte er.
Eine Möglichkeit für ein dynamisches Zukunftssicherungsmodell zur Lohnuntergrenze wäre aus Sicht des Verbandes eine Kopplung des Mindestlohns an Rechengrößen der Sozialversicherung. So richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Höhe des sogenannten Bemessungsentgelts. Dies ist das Brutto-Arbeitsentgeld, welches ein Arbeitsloser im Bemessungszeitraum durchschnittlich pro Kalenderjahr erzielte. Für Ost und West gibt es hier unterschiedliche Bezugsgrößen.
Zur Pressemitteilung des Verbandes... (http://www.bds-gewerbevereine.de/v2/public/land/Content.aspx?id=33330c57-f2a0-46e1-807a-a4d13cc72d09)
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