Schmerzensgeld und Verkehrsrecht: Eng verflochten
08.12.2013
Politik, Recht & Gesellschaft
Auf Deutschlands Straßen herrscht Krieg! So sehen es zumindest sehr kritische Betrachter. Und auch wenn man diese drastische Einschätzung nicht teilen mag, Fakt ist, dass es zum Teil heftig zugeht auf den Straßen der Republik. Besonders auf Autobahnen scheint das Recht des Stärkeren zu gelten, und wer nicht schnell genug Platz macht, gerät in ernste Gefahr, wenn der Drängler hinter ihm immer näher kommt. Doch auch im Stadtverkehr ist man nicht sicher. Unfallgefahr besteht übrigens nicht nur durch aggressive Autofahrer. Nach und nach haben sich auch Radfahrer ein ziemlich unangenehmes Image "angefahren". Wenn es zu Unfällen mit gravierenden Folgen kommt, ist schnell von Schmerzensgeld die Rede. Die Anwaltskanzlei von Ulrike und Kai Ulrich Prüfer hat sich unter anderem auf Schmerzensgeld (http://www.kanzleipruefer.de/anwalt-schmerzensgeld-frankfurt.html) spezialisiert.
Entschädigung für Traumata und Schmerzen
Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, muss schon eine Menge Glück haben, wenn er dabei unverletzt bleibt. Selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten ist die Gefahr groß, Verletzungen davon zu tragen. Zu nennen ist hier insbesondere das Schleudertrauma, unter dem viele Opfer von Unfällen zu leiden haben. Die Kanzlei Prüfer geht aufgrund langjähriger Erfahrung davon aus, dass für ein Schleudertrauma mindestens 500,- Euro Schmerzensgeld fällig werden sollte. Über die exakte Höhe entscheidet selbstverständlich der Einzelfall, der individuell betrachtet werden muss.
Wenn es nicht so glimpflich ausgeht und weit mehr Schaden, als der eines Schleudertraumas entstanden ist, geht es um ganz andere Summen. Unter Umständen bleiben Schäden zurück, in solchen Fällen wird eine Schmerzensgeldrente angeraten.
Mehr als nur Schmerzensgeld
Sicher sind Schmerzensgeldansprüche nicht selten der höchste Posten, um den gestritten wird. Doch durch einen Unfall sind zahlreiche andere Bereiche betroffen. Es gilt, Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, Schadensersatzforderungen durchzusetzen, aber auch die Organisation der Reparaturkosten oder das Einklagen von Verdienstausfällen. Hier kommt einiges zusammen und die Kanzlei Prüfer weiß genau um die zahlreichen Details, die es zu beachten gilt.
Nicht ohne meinen Anwalt!
Der kleine Kratzer am Kotflügel kann in vielen Fällen noch unter den Beteiligten geregelt werden. Nicht für jeden Unfall muss man gleich einen Anwalt hinzuziehen. Doch wenn das Problem über den Blechschaden hinausgeht und es zu Streitigkeiten wegen eines Unfalls (http://www.kanzleipruefer.de/anwalt-verkehrsrecht-frankfurt.html) kommt, ist man gut beraten, nicht auf eigene Faust die Sache anzugehen. Schmerzensgeld beispielsweise lässt sich nicht in einem lockeren Gespräch an der Unfallstelle klären. Es gibt vieles zu beachten, zudem muss man seine Ansprüche erst einmal durchsetzen. Schließlich kommt es nur sehr selten vor, dass der Unfallgegner von sich aus sofort das Angebot macht, ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Die Kanzlei Prüfer hilft bei allen Fragen rund um das Schmerzensgeld. Und darüber hinaus.
Weitere Informationen im Internet unter: http://www.kanzleipruefer.de/
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