Insolvenz der WGF: Es kam, was nicht kommen durfte
18.12.2012
Politik, Recht & Gesellschaft
Nichts geht mehr?
Um die Hypothekenanleihen der WGF steht es schlecht. Die Auszahlung der Anleihe WGFH06, die eigentlich für den 14.12.2012 geplant war, wird nun erst einmal nicht erfolgen. Die Anleger konnten der WGF-Webseite entnehmen, dass die Rückzahlung "bis auf weiteres ausgesetzt" ist. Die WGF fasst die Situation auf ihrer Website als "strategische Desinvestments" zusammen, und wenn man bedenkt, dass die Insolvenz in eigener Regie vonstattengehen soll, kann man sich durchaus fragen, warum ausgerechnet diejenigen, die das "Kind in den Brunnen haben fallen lassen", nun die besten Gegenmaßnahmen entwickeln sollen. Die Anleger hingegen sind zu Recht verunsichert und sorgen sich um ihre Investitionen. Jetzt ist guter Rat gefragt.
Hilfe ist nötig
Wenn Insolvenzen in der Größenordnung der WGF anfallen, ist professioneller Rat unumgänglich. Als Anleger sieht man sich einem großen und komplexen Apparat gegenüber und weiss in den seltensten Fällen, wie man damit umgehen kann und muss. Es gibt zahlreiche Kanzleien, die sich auf die Rechte von Anlegern spezialisiert haben. Der Hamburger Rechtsanwalt Tobias P. Helbing (http://www.kanzlei-helbing.de/mitarbeiter/) gehört zu jenen Anwälten, die ihren Schwerpunkt auf die Beratung von Anlegern gelegt haben. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt sich bestens aus auf dem Gebiet und kennt die Stellschrauben, die nötig sind, um etwas zu bewegen.
Was tun?
Rechtsanwalt Helbing rät in erster Linie, keine Panik aufkommen zu lassen. Helbing ist erfahren genug, um die Situation realistisch einschätzen zu können, trotzdem bedeutet die Insolvenz der WGF nicht zwingend, dass Anleger komplett leer ausgehen müssen. Zunächst einmal geht es darum, die individuelle Situation zu analysieren, um dann im nächsten Schritt die richtige Strategie im Umgang mit der Insolvenz von WGF (http://www.kanzlei-helbing.de/bankrecht-kreditrecht/wgf-ag/) zu entwickeln.
Helbing erlangte seine Zulassung zum Anwalt bereits im Jahr 1998 und konnte seitdem zahlreiche Erfahrungen bei renommierten Kanzleien sammeln. Die Ernennung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wurde im Jahr 2009 ausgesprochen, die Kanzlei von Tobias P. Helbing liegt mitten in Hamburgs Innenstadt. Der Anwalt nimmt sich ausreichend Zeit, um die Situation seiner Klienten zu beleuchten und beginnt im nächsten Schritt, gezielt wirkungsvolle Lösungen auszuarbeiten.
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