Was bleibt? Und für wie lange?
24.05.2011 / ID: 15123
Politik, Recht & Gesellschaft
sup.- Geistiges Eigentum und künstlerische Urheberschaft sind wertvolle Rechtsgüter. Aber auch sie haben ein Verfallsdatum. In Deutschland erlischen beispielsweise die Rechte an einem literarischen Werk, einem Gemälde oder einer Komposition 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Danach steht es jedem frei, diese Werke nach Belieben zu verwerten, umzuarbeiten oder in ganz anderen Zusammenhängen einzusetzen. Die Laufzeit eines Patentes endet in der Regel sogar schon viel früher: Bereits 20 Jahre nach erfolgter Anmeldung verliert ein Erfinder jeden Einfluss darauf, was mit seiner Entwicklung oder seinem speziellen Verfahren geschieht bzw. wer ab jetzt damit Geld verdient. Die ursprünglichen Intentionen des Patent-Anmelders werden von späteren Generationen möglicherweise ins Gegenteil verkehrt.
Das kann einem Stiftungsgründer nicht passieren. Es gibt nämlich eigentlich nur eine Möglichkeit, den Erhalt persönlicher Ideen und Ideale bis weit in die Zukunft zu sichern und sie gleichzeitig vor Veränderung und Verfälschung zu bewahren: Im Gegensatz zu Patenten oder Urheberrechten sind Stiftungen im Prinzip auf die Ewigkeit ausgerichtet. Wer zu Lebzeiten eine eigene Stiftung mit gemeinnützigen Zielen errichtet, der setzt damit ein unbefristetes, stets aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziertes gesellschaftliches Engagement in Gang. Ob der medizinische Fortschritt, der Schutz der Umwelt, die Bildung in Entwicklungsländern oder auch junge Nachwuchskünstler im Heimatort gefördert werden sollen: Der Stiftungsgründer setzt durch die Definition des Stiftungszwecks seine ganz individuellen Akzente. Und dieser festgelegte Zweck, so ein wesentliches Merkmal aller Stiftungen, darf auch nach dem Tod des Gründers nicht mehr abgewandelt werden. Die persönlichen Schwerpunkte und Wertvorstellungen können auf diese Weise für Jahrhunderte die Grundlage der gemeinnützigen Tätigkeit bilden. Nähere Informationen zur Gründung einer eigenen Stiftung können gegen einen rückadressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A 4-Briefumschlag bei der Deutschen Stiftungsagentur angefordert werden (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel: 02131 - 525 130, http://www.stiftungsagentur.de bzw. http://www.stiftungskooperation.de ).
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