Pressemitteilung von Hans-Peter Küchenmeister

Freie Berufe fordern konsequente Wahrung der Persönlichkeitsrechte ein


Politik, Recht & Gesellschaft

Die internationale Abhöraffäre mit den Beispielen NSA, Prism und Tempora hat das Jahr 2013 überschattet. Dabei darf nicht in politische Vergessenheit geraten, so der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein, das in der Bundesrepublik Deutschland legal abgehört werden darf.

Anlass der Sorge um den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Freiheit, so Präsident Hans-Peter Küchenmeister, ist die Strafprozessordnung (StPO). Die bietet Bürgern und Berufsgruppen nur einen abgestuften Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Bürger, welche beispielsweise einen Steuerberater, Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen, verfügen nur über einen eingeschränkten Schutz bei Ermittlungsmaßnahmen. Seelsorger, Strafverteidiger, Abgeordnete und Rechtsanwälte sind besser gestellt. Diese Differenzierung bewertet Küchenmeister als nicht sachgerecht.

Der Landesverband verfolgt das Ziel eines ungeteilten Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern in der Strafprozessordnung. Küchenmeister: "Wir wollen erreichen, dass die unwürdige Differenzierung zwischen absolut und relativ geschützten Vertrauensverhältnissen in § 160a StPO beseitigt wird." Aus diesem Grund möchten die Freien Berufe den absoluten Schutz in strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen auf alle Berufsgruppen ausweiten, die nach der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen.

"Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen allen Berufsgeheimnisträgern und denjenigen, die sich hilfe- und ratsuchend an sie wenden, ist ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat." so der Freiberufler-Präsident: "Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass gegenüber ihren Vertrauenspersonen offenbarte Tatsachen und Umstände nicht zur Kenntnis Dritter gelangen."

Küchenmeister appelliert an die verantwortlichen Politiker in Bund und Land, ein Zeichen zu setzen. Sie hätten es in der Hand, im eigenen Land vertrauensbildend gesetzliche Sicherheiten vor Abhörmaßnahmen zu gewähren und nicht nur auf die fragwürdigen internationalen Abhörmethoden abzulenken.
Persönlichkeitsrechte Berufsgeheimnisträger Freie Berufe Strafprozessordnung Abhöraffäre

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Landesverband der Freien Berufe Schleswig-Holstein (LFB)
Westring 496 24106 Kiel

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