Bundesverfassungsgericht kippt Dreiprozenthürde für Europawahl
26.02.2014 / ID: 158689
Politik, Recht & Gesellschaft
26. Februar 2014. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch (26. 2. 2014) die Dreiprozenthürde im Europawahlrecht wie erwartet für verfassungswidrig erklärt. "Nun wird es bei der Europawahl im Mai 2014 erstmals eine tatsächliche Chancengleichheit der kleinen Parteien geben", sagt Philipp Wolfgang Beyer, Bundesvorstand der Partei DIE FREIHEIT. Diese weitere Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Ohrfeige für die etablierten Parteien, die kleine Parteien auf Druck der Europäischen Kommission von der politischen Willensbildung auf europäischer Ebene ausschließen wollten. Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt endgültig einen Riegel vorgeschoben.
"Endlich wird es bei der Wahl zum Europäischen Parlament Chancengleichheit unter allen antretenden Parteien geben", kommentiert Philipp Wolfgang Beyer das wählerfreundliche Urteil. Das Gericht begründete die Verfassungswidrigkeit der Dreiprozenthürde damit, dass unter den gegegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen, die Sperrklausel ein schwerwiegender Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien darstellen würde.
Beyer: "Dieses Urteil ist die konsequente Fortsetzung des Urteils aus dem Jahr 2011 als die Hüter unserer Verfassung schon die Fünfprozenthürde für unwirksam erklärt hatten. Schon damals hat das oberste deutsche Gericht festgestellt, dass Sperrklauseln generell verfassungswidrig sind. Das Argument, dass das Europäische Parlament mit dem Einzug von engagierten Kleinparteien in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt werde, ist nun vom Tisch." Nun würden auch Millionen von Stimmen bei der Europawahl berücksichtigt, die sich gegen die Klüngelpolitik der etablierten Parteien entscheiden, so Bundesvorstand Beyer.
Die großen Parteien werden in Brüssel und Straßburg nun also ihre Strategien ändern müssen und neben ihren eigenen Interessen auch die Interessen der Wähler von Minderheiten berücksichtigen müssen. Geklagt hatten 19 Kleinparteien und viele einzelne Bürger. Gerade die Kleinparteien, so Beyer, würden im Europäischen Parlament die Vielfalt der unterschiedlichen Interessen vertreten. "Die Verfahrensgegner hatten argumentiert, dass die kleinen Splitterparteien bei wichtigen Abstimmungen das Verfahren behindern, da sie bei vielen Angelegenheiten eine andere, nämlich volksnahe Meinung vertreten", so Beyer. "Allerdings ist das natürlich Unfug. Die scheuen die kleinen angeblich radikalen Parteien wie der Teufel das Weihwasser: Die "Kleinen" treiben die "Großen" nämlich ständig vor sich her, und halten die Reste der Demokratie, der Meinungs- und Äußerungsfreiheit, die wir in Europa noch haben, am Leben. Vor allem aber setzen sie die Großen ständig unter Rechtfertigungs- und Handlungszwang. Wir können das gerade sehr gut an der Reaktion auf die Attacken des britischen Europaabgeordneten Nigel Farange und seiner UKIP, aber auch an den hektischen Reaktionen der etablierten Parteien auf die Ankündigung des rechtskonservativen niederländischen Politikers Geerd Wilders und seiner französischen Kollegin Marine le Pen sehen, im europäischen Parlament künftig zusammen zu arbeiten."
Sehen Sie dazu auch ein Videstatement (http://diefreiheit.org/home/2014/02/bundesverfassungsgericht-kippt-dreiprozenthuerde-fuer-europawahl/) von Philipp Wolfgang Beyer auf der Homepage der Bürgerreichtspartei DIE FREIHEIT unter http://www.diefreiheit.org
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