Vienna Life AG zur Rückabwicklung verurteilt
16.04.2014 / ID: 164139
Politik, Recht & Gesellschaft
Anbieter fondgebundener Kapitallebensversicherungen wurden unlängst von deutschen Oberlandesgerichten zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 31.03.2011 (3 U 148/10) ist durch Revisionsrücknahme vor dem Bundesgerichtshof rechtskräftig geworden, gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg Fürth 8 U 1254/13 vom 28.10.2013 ist noch ein Rechtsmittel anhängig. Im letzteren Verfahren wurde die liechtensteinische Versicherungsgesellschaft Vienna Life Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags verurteilt und muss dem betroffenen Versicherungskunden nun seine Einmalprämie von 80.000,00 Euro zurückzahlen.
Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz - Vorsicht bei Produkten von hochriskanten Hedgefonds, die mit Totalverlustrisiko behaftet sind!
"Das besondere an den Entscheidungen ist, dass es sich bei den vermittelten Produkten zwar der Form nach um Lebensversicherungen handelte, die Gerichte aber die Grundsätze der Prospekthaftung und der zurechenbaren Falschberatung durch die vor Ort eingesetzten Vermittler gegenüber den Versicherungsgesellschaften anwendeten. Denn es handele sich im Kern nicht um typische Versicherungsprodukte, sondern um Kapitalanlagemodelle, die auch haftungsrechtlich nicht anders behandelt werden sollen, als die üblichen Publikumspersonengesellschaften des grauen Kapitalmarktes", teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Er weist darauf hin, dass das OLG Stuttgart den tatsächlichen Versicherungsschutz als recht minimal ausgestaltet angesehen hat. Dieser Versicherungsmantel sei lediglich über die eigentliche Kapitalanlage gestülpt worden, so dass der Charakter als Kapitalanlage ganz im Vordergrund stehe.
Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung - fehlerhafte Beratung der Vienna Life
In dem Stuttgarter Verfahren waren die schriftlichen Dokumentationen über die Versicherung derart mangelhaft, dass hier ein Schadenersatzanspruch aus Prospekthaftung gegen die Versicherung angenommen werden konnte. Der Prospekt informierte nicht über alle Umstände, die objektiv zu den wertbildenden Faktoren einer Anlage gehören. In der Entscheidung des OLG Nürnberg/Fürth basierte dagegen die Haftung auf einer fehlerhaften individuellen Beratung des Versicherungsmaklers. Diese wurde allerdings in ihrer gesamten Fehlerhaftigkeit der Vienna Life zugerechnet, so dass der Schadenersatzanspruch (http://www.kanzlei-roehlke.de/anlagenvermittler-muss-schadensersatz-zahlen/) letztlich aus einer fehlerhaften vorvertraglichen Aufklärung stammte. Investiert wurde in hochriskante Hedgefonds, die mit einem Totalverlustrisiko behaftet waren.
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke rät allen betroffenen Anlegern der Vienna Life Lebensversicherung AG, sich ihre Rechte von einem spezialisierten Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht erläutern zu lassen. Für Rückfragen stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030-715 206 71 oder office@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung. Erfahrungen in ähnlichen Fällen zeigen, dass besondere Vorsicht für Verbraucher geboten ist, wenn sich unter dem Versicherungsmantel, im Besonderen im Bereich Lebensversicherung, eine hochriskante Kapitalanlage versteckt und die Aufklärung für den Verbraucher nicht oder fehlerhaft erfolgt ist.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
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